Die Steuervorteile der Basis-Rente
6. Januar 2018Die Basis-Rente wird oftmals als das Gegenstück zur Riester-Rente bezeichnet, weil Sparer hier ebenfalls eine staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge enthalten. Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die staatliche Förderung bei der Basis-Rente über steuerliche Vorteile. Deshalb richtet sich die Basis-Rente vor allen Dingen an Freiberufler und Selbständige, sowie sehr gut verdienende Arbeitnehmer, welche die Steuervorteile am besten ausnutzen können.
Die Steuervorteile der Basis-Rente
Die Attraktivität der Basisrente begründet sich vor allem durch die Steuervorteile, welche die Sparer dabei erhalten können. So können alleinstehende Selbständige oder Freiberufler einen maximalen Betrag von 20.000 € als staatliche Förderung steuerlich geltend machen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf maximal 40.000 € pro Jahr.Allerdings ist es so, dass bisher noch nicht 100 % der Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Stattdessen gibt es eine jährliche Staffelung, welcher Anteil der Beträge steuerlich geltend gemacht werden können. Diese werden jedes Jahr schrittweise angehoben.
Jährliche Anhebung der absetzbaren Beträge
Mit Einführung der Basis-Rente 2005 konnten Selbständige und Freiberufler 60 % des maximalen Betrages als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Dieser Prozentsatz wurde – und wird immernoch – jedes Jahr um zwei Prozentpunkte angehoben. So können 2012 bereits 74 % des höchstmöglichen Betrages angesetzt werden. Im Jahre 2025 ist dann der maximale Betrag (100 %) als staatliche Förderung möglich.
Steuerliche Entlastung in der Ansparphase
Sparer werden bei der Basis-Rente während der Phase des Ansparens steuerlich entlastet. Dagegen steigt die steuerliche Belastung während der Auszahlungsphase an. Hier folgt die Basis-Rente den Grundsätzen der gesetzlichen Rente. Der Vorteil allerdings liegt bei der Basis-Rente daran, dass der individuelle Steuersatz für Selbständige im Alter geringer ist. Somit fallen die steuerlichen Vorteile während der Ansparphase deutlicher aus als die Belastungen nach dem Renteneintritt.Der Anteil des zu versteuernden Betrages erhöht sich bis 2020 um jährlich 2 %, und danach um jährlich 1 %, bis 2040 letztlich 100 % der Renten-Auszahlungen versteuert werden müssen. Für Sparer, die vorher das Rentenalter erreichen, erhöht sich der zu versteuernde Anteil jedoch nicht mehr.