Krankenversicherungen für Studenten: PKV oder GKV?
3. Februar 2018Wenn ein Studium begonnen werden soll, stellt sich spätestens dann die Frage nach der richtigen Krankenversicherung – und welche Alternative als die bessere zu bezeichnen ist: private oder gesetzliche Krankenversicherung?Grundsätzlich kann ein Student über die kostenlose Familienversicherung der Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, wenn er bereits Mitglied in der GKV war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat er vor dem Studienantritt noch einen Wehrdienst oder einen Ersatzdienst geleistet, dann wird dieser Zeitraum für die Familienversicherung noch zusätzlich als Verlängerung angerechnet.Spätestens danach jedoch endet für den Studierenden die kostenlose Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach wird der Student automatisch in die gesetzliche, studentische Krankenversicherung aufgenommen, sofern er keinen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt hat, um einem Studententarif bei der privaten Krankenversicherung abzuschließen.
Die Leistungen der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung unterscheiden sich nicht
Bei der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung bleibt der Student bis zum 30. Lebensjahr versichert. Allerdings darf hier kein Einkommen vorherrschen, welches den Höchstsatz von 350 € bzw. 400 € überschreitet. Die letztere Summe ist für geringfügig Beschäftigte gültig.Grundsätzlich unterscheiden sich die Leistungen der Absicherung für Studenten in der herkömmlichen, gesetzlichen Krankenversicherung von Krankenkasse zu Krankenkasse kaum. Jedoch hat der Student das Recht, aus der gesetzlichen Absicherung in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Die Wechselfrist besteht grundsätzlich nur in den ersten drei Monaten nach dem Beginn der allgemeinen Pflichtversicherung, die bei Studenten nach Ablauf der kostenlosen Familienversicherung oder bereit mit der Immatrikulation beginnt.Nach Ablauf der Wechselfrist ist ein Übergang in die private Krankenversicherung für Studenten nicht mehr möglich.
Die private Krankenversicherung bietet mehr bei gleichen Tarifen
Die private Krankenversicherung birgt für Studenten einige, nicht unerhebliche Vorteile. So kann der Student hier, unabhängig vom erwirtschafteten Einkommen, bis zum 35. Lebensjahr im Studententarif krankenversichert bleiben. Damit sind selbst längere Studiengänge perfekt abgedeckt. Ist das Studium beendet, kann ohne Probleme ein Rückgang in die gesetzliche Krankenkasse angestrebt werden.Darüber hinaus unterscheiden sich die Tarife zur gesetzlichen Absicherung kaum, die Beantragung eines BAföG-Zuschusses ist selbstverständlich auch hier möglich.Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung kann sich der Student so zusammenstellen, wie es am besten zu seinen persönlichen Lebensumständen passt. Jedoch sollten die Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen, keineswegs ausgeschlossen sein. Auch auf ausführliche Leistungen beim Zahnersatz sollte bei einem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Studenten geachtet werden.