Wer und was wird beim Wohnriester gefördert?
17. Februar 2018Der Wohnriester – offizielle Bezeichnung „Eigenheimrentengesetz“ – dient wie jeder Riester-Vertrag der privaten Altersvorsorge. Die staatliche Förderung erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte für den Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie.Dabei ist der Wohnriester unter zwei Aspekten interessant: Er bietet eine weitere Option der Riester-Förderung und kompensiert gleichzeitig den Wegfall der früheren Eigenheimzulage.
Wohnriester und Eigenheimrente sind dasselbe
Im Grunde handelt es sich bei der mit dem Wohnriester geförderten privaten Altersvorsorge über eine Immobilie um eine Eigenheimrente, wie es das Gesetz auch aussagt. Das wird wenig kommuniziert, spielt aber steuerlich eine Rolle.Das etwas komplex gestaltete Modell hat daher immer noch ein Akzeptanzproblem, obgleich sich die Deutschen nichts sehnlicher wünschen als ein Eigenheim. Da das mit staatlicher Förderung gelingt, sollten eigentlich alle sozialversicherungspflichtigen Bauherren oder Immobilienerwerber auf den Wohnriester zugreifen. Die Besteuerung des Wohnriesters im Alter ist allerdings ein Punkt, der gut erklärt werden muss. Dennoch halten Experten den Wohnriester als private Altersvorsorge für eine gute Idee, wenn diszipliniert angespart wird.Wer bereits eine herkömmliche Riester-Rente bespart, kann seit 2010 das schon eingezahlte Kapital für den Wohnriester verwenden – so können bis zu 75 % des Kapitals entnommen und zur Immobilienfinanzierung verwendet werden. Wer noch keinen Riester-Vertrag hat, kann als künftiger Bauherr direkt einen Wohnriester zum Beispiel als Bausparvertrag abschließen. Die Riester-Förderung fließt dann als Zulage in den Bausparvertrag.Auch ein gewöhnliches Immobiliendarlehen kann als Wohnriester ausgestaltet werden. Die Zulagen der staatlichen Förderung werden dann zur Tilgung verwendet. Der Kunde wird schneller schuldenfrei, die Zinsbelastung sinkt. Dadurch entsteht die private Altersvorsorge per Eigenheim schneller und billiger.
Gestaltung des Wohnriesters
Der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte muss den Kredit mit der Riester-Förderung spätestens zum 68. Geburtstag abbezahlt haben. Ein Nachteil, wenn er denn so bezeichnet werden soll, ist die nachgelagerte Besteuerung.Die Riester-Rente mit staatlicher Förderung für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unterliegt dem normalen Steuersatz im Alter, der sich in diesem Fall auch auf das mit dem Wohnriester geförderte Wohneigentum bezieht. Dafür wurde bis dorthin kräftig gefördert, die Vorteile sind mithin so groß wie bei jedem Riester-Vertrag – nur dass das Vermögen in der Immobilie steckt.