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Wer und was wird beim Wohnriester gefördert?

17. Februar 2018

Der Wohnriester – offizielle Bezeichnung „Eigenheimrentengesetz“ – dient wie jeder Riester-Vertrag der privaten Altersvorsorge. Die staatliche Förderung erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte für den Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie.Dabei ist der Wohnriester unter zwei Aspekten interessant: Er bietet eine weitere Option der Riester-Förderung und kompensiert gleichzeitig den Wegfall der früheren Eigenheimzulage.

Wohnriester und Eigenheimrente sind dasselbe

Im Grunde handelt es sich bei der mit dem Wohnriester geförderten privaten Altersvorsorge über eine Immobilie um eine Eigenheimrente, wie es das Gesetz auch aussagt. Das wird wenig kommuniziert, spielt aber steuerlich eine Rolle.Das etwas komplex gestaltete Modell hat daher immer noch ein Akzeptanzproblem, obgleich sich die Deutschen nichts sehnlicher wünschen als ein Eigenheim. Da das mit staatlicher Förderung gelingt, sollten eigentlich alle sozialversicherungspflichtigen Bauherren oder Immobilienerwerber auf den Wohnriester zugreifen. Die Besteuerung des Wohnriesters im Alter ist allerdings ein Punkt, der gut erklärt werden muss. Dennoch halten Experten den Wohnriester als private Altersvorsorge für eine gute Idee, wenn diszipliniert angespart wird.Wer bereits eine herkömmliche Riester-Rente bespart, kann seit 2010 das schon eingezahlte Kapital für den Wohnriester verwenden – so können bis zu 75 % des Kapitals entnommen und zur Immobilienfinanzierung verwendet werden. Wer noch keinen Riester-Vertrag hat, kann als künftiger Bauherr direkt einen Wohnriester zum Beispiel als Bausparvertrag abschließen. Die Riester-Förderung fließt dann als Zulage in den Bausparvertrag.Auch ein gewöhnliches Immobiliendarlehen kann als Wohnriester ausgestaltet werden. Die Zulagen der staatlichen Förderung werden dann zur Tilgung verwendet. Der Kunde wird schneller schuldenfrei, die Zinsbelastung sinkt. Dadurch entsteht die private Altersvorsorge per Eigenheim schneller und billiger.

Gestaltung des Wohnriesters

Der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte muss den Kredit mit der Riester-Förderung spätestens zum 68. Geburtstag abbezahlt haben. Ein Nachteil, wenn er denn so bezeichnet werden soll, ist die nachgelagerte Besteuerung.Die Riester-Rente mit staatlicher Förderung für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unterliegt dem normalen Steuersatz im Alter, der sich in diesem Fall auch auf das mit dem Wohnriester geförderte Wohneigentum bezieht. Dafür wurde bis dorthin kräftig gefördert, die Vorteile sind mithin so groß wie bei jedem Riester-Vertrag – nur dass das Vermögen in der Immobilie steckt.

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Wer darf eine Riester-Rente abschließen?

19. Januar 2018

Förderberechtigt für die staatlichen Zulagen einer Riester-Rente sind alle Personen, die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Zudem können auch deren Ehepartner staatliche Zulagen erhalten, wenn sie zusätzlich einen Riester-Vertrag abschließen. Neben gesetzlich versicherten Arbeitnehmern sind auch Beamte, geringfügig Beschäftigte sowie Arbeitslose und Eltern in der gesetzlichen Kindererziehungszeit unmittelbar förderberechtigt. Falls Sie arbeitslos sind und aufgrund zu hohen Vermögens kein Hartz IV bekommen, gelten Sie auch als Pflichtversicherter. Der Abschluss einer Riester-Rente kann sich für Sie dann besonders lohnen, da die eingezahlten Beträge nicht an das ALG II angerechnet werden dürfen.

Welche Förderungen sind mit einer Riester-Rente möglich?

Für den Fall, dass Sie für die Riester-Rente förderberechtigt sind, können Sie attraktive staatliche Zulagen erhalten. Die Höhe richtet sich dabei nach den eingezahlten Beträgen. Pro förderberechtigter Person bekommen Sie eine maximale Förderung von 154 Euro. Dazu gibt es für jedes Kind, das vor dem 01.01.2008 geboren wurde, zusätzlich 185 Euro. Für später geborene Kinder erhalten Sie sogar Zulagen von 300 Euro pro Kind. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie für die Kinder auch Kindergeld beziehen.

Um die maximale Zulage zu bekommen, müssen Sie mindestens 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in die Riester-Rente einbezahlen. Allerdings müssen Sie bei einem entsprechend hohen Einkommen höchstens 2.100 Euro jährlich als Eigenbeitrag leisten. Einen besonderen Bonus gibt es noch für Berufseinsteiger. Wenn Sie vor dem 25. Lebensjahr eine Riester-Rente abschließen, erhalten Sie einmalig einen Betrag von 200 Euro. Dadurch sollen besonders junge Arbeitnehmer animiert werden, sich durch den Abschluss einer Riester-Rente eine private Altersversorgung aufzubauen.

Zusätzliche Steuerersparnisse

Sind Sie förderberechtigt, dann können Sie nicht nur staatliche Zulagen erhalten, sondern auch Steuern sparen. Sie können in Ihrer Steuererklärung bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Ist Ihre Steuerersparnis höher als die erhaltenden Zulagen, dann bekommen Sie die Differenz über die Steuererklärung erstattet. Um die Berechnung müssen Sie sich dabei nicht kümmern. Diese wird direkt durch das jeweilige Finanzamt durchgeführt.

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Altersvorsorge, riester-rente, Riesterrente, staatliche förderung, staatliche zulagen

Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente

13. Januar 2018

Die Rürup-Rente (Basisrente), die gerade für Selbstständige lukrativ ist, kann mit privaten Zusatzversicherungen gekoppelt werden. Sowohl eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, als auch eine Hinterbliebenenversicherung genießen dann die gleichen Steuervorteile wie die Rürup-Rente selbst – mithin mehr, als wenn sie separat abgeschlossen würden.

Arten der privaten Zusatzversicherungen

Die Hinterbliebenenversicherung bietet sich deshalb an, weil die Rürup-Rente selbst nicht übertragbar und auch nicht zu vererben ist. Anders als bei der gesetzlichen Rente kämen ein Ehepartner und die Kinder des Versicherungsnehmers nicht in den Genuss einer Witwen- und Waisenrente, beim Tod des Versicherungsnehmers vor dem Renteneintrittsalter würde das angesparte Kapital verfallen. Die zusätzliche Hinterbliebenenversicherung umgeht diesen Effekt und wirkt daher auch für eine Rürup-Rente wie eine zusätzliche Witwen- und Waisenrente. Voraussetzung ist eine geschlossene Ehe, für die Kinder ein bestehender Kindergeldanspruch.Eine ebenso bedeutsame private Zusatzversicherung zur Rürup-Rente ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wird ohnehin allen heute Berufstätigen empfohlen, im Rahmen der Rürup-Rente wird sie im gleichen Maß wie diese selbst steuerlich gefördert. Würde eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen separat abgeschlossen, kann sie als Vorsorgeaufwendung in der Regel nur zu etwa 50 % steuerlich geltend gemacht werden (Rürup-Rente im Jahr 2012: 74 %, jährlich um 2 % steigend).Einzige Bedingung für die volle steuerliche Würdigung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Ihr Beitrag muss kleiner sein als der für die Altersvorsorgeaufwendungen innerhalb der Rürup-Rente.

Kosten für die privaten Zusatzversicherungen

Grundsätzlich kosten sowohl die Hinterbliebenenversicherung als auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Rürup-Rente nicht mehr an Beitrag, als wenn sie separat abgeschlossen würden – verglichen mit den gewährten Leistungen.Das ist natürlich im Vergleich nicht ohne Weiteres festzustellen. Hierzu müsste ein Anbieter gefragt werden, was denn die entsprechenden privaten Zusatzversicherungen ohne Rürup-Rente leisten würden (Vergleich: Kosten und Leistungen). Diese Mühe haben sich allerdings Testinstitute durch umfassende Vergleiche gemacht, beispielsweise Finanztest von Stiftung Warentest.Es bleibt daher festzustellen, dass sich die privaten Zusatzversicherungen im Rahmen der Rürup-Rente in jedem Fall lohnen, allein der Steuervorteile wegen.

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Altersvorsorge, Basisrente, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenversicherung, privat, Rente, Rürup, Rürup-Rente, Steuervorteile, Zusatzversicherung

Die Steuervorteile der Basis-Rente

6. Januar 2018

Die Basis-Rente wird oftmals als das Gegenstück zur Riester-Rente bezeichnet, weil Sparer hier ebenfalls eine staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge enthalten. Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die staatliche Förderung bei der Basis-Rente über steuerliche Vorteile. Deshalb richtet sich die Basis-Rente vor allen Dingen an Freiberufler und Selbständige, sowie sehr gut verdienende Arbeitnehmer, welche die Steuervorteile am besten ausnutzen können.

Die Steuervorteile der Basis-Rente

Die Attraktivität der Basisrente begründet sich vor allem durch die Steuervorteile, welche die Sparer dabei erhalten können. So können alleinstehende Selbständige oder Freiberufler einen maximalen Betrag von 20.000 € als staatliche Förderung steuerlich geltend machen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf maximal 40.000 € pro Jahr.Allerdings ist es so, dass bisher noch nicht 100 % der Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Stattdessen gibt es eine jährliche Staffelung, welcher Anteil der Beträge steuerlich geltend gemacht werden können. Diese werden jedes Jahr schrittweise angehoben.

Jährliche Anhebung der absetzbaren Beträge

Mit Einführung der Basis-Rente 2005 konnten Selbständige und Freiberufler 60 % des maximalen Betrages als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Dieser Prozentsatz wurde – und wird immernoch – jedes Jahr um zwei Prozentpunkte angehoben. So können 2012 bereits 74 % des höchstmöglichen Betrages angesetzt werden. Im Jahre 2025 ist dann der maximale Betrag (100 %) als staatliche Förderung möglich.

Steuerliche Entlastung in der Ansparphase

Sparer werden bei der Basis-Rente während der Phase des Ansparens steuerlich entlastet. Dagegen steigt die steuerliche Belastung während der Auszahlungsphase an. Hier folgt die Basis-Rente den Grundsätzen der gesetzlichen Rente. Der Vorteil allerdings liegt bei der Basis-Rente daran, dass der individuelle Steuersatz für Selbständige im Alter geringer ist. Somit fallen die steuerlichen Vorteile während der Ansparphase deutlicher aus als die Belastungen nach dem Renteneintritt.Der Anteil des zu versteuernden Betrages erhöht sich bis 2020 um jährlich 2 %, und danach um jährlich 1 %, bis 2040 letztlich 100 % der Renten-Auszahlungen versteuert werden müssen. Für Sparer, die vorher das Rentenalter erreichen, erhöht sich der zu versteuernde Anteil jedoch nicht mehr.

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Altersvorsorge, Basisrente, privat, Rente, Rürup, Steuervorteile

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