Rechtsanwalt – Ausländerrecht im Fokus
19. August 2017Wer nach einem in Bezug auf die Aufenthaltserlaubnis kundigen Anwalt sucht, ist im Web an der richtigen Adresse. Hier wird einem die Suche nach einem Rechtsanwalt nämlich durch diverse Webseiten erleichtert. Es ist immer essentiell einen Anwalt an seiner Seite zu wissen, der sich auf dem jeweiligen Fachgebiet bestens auskennt. Nutzt man in Bezug auf die Suche eine Suchmaschine, können Schlagworte – wie Aufenthaltserlaubnis Anwalt – hilfreich sein.
Rechtsanwälte, die sich auf das Ausländerrecht spezialisiert haben, kennen die Sorgen und Nöte ihrer Klienten nur zu gut. Sie wissen, dass es hier oft um wahrlich existentielle Probleme geht, die es zu lösen gilt. Kommt man als Nicht-EU-Bürger in ein EU-Land – zum Beispiel nach Deutschland – warten immer Behördengänge auf einen. Diese sind nicht zu umgehen. Hat man einen Fachmann bzw. eine Fachfrau an seiner Seite, fällt alles leichter. Man wird im Detail aufgeklärt und kann auf Beratungsgespräche bauen. Es tut gut zu wissen, dass man nicht nur auf sich selbst angewiesen ist. Das Ausländerrecht ist für den Laien schwer zu durchschauen.
Ein in punkto Aufenthaltserlaubnis kundiger Anwalt, kann genau aufzeigen, wie vorzugehen ist. Ein Rechtsanwalt kann auch dann helfen, wenn die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängern möchte, eine Ausweisung oder Abschiebung droht oder das beantragte Asyl abgelehnt wurde. Das gleiche gilt, wenn die Erteilung eines im Ausland beantragten Visums (z.B. zum Ehegattennachzug) von der Deutschen Botschaft abgelehnt wurde. Wie man sehen kann, können viele Probleme auf Ausländer warten, wenn sie in einem EU-Land Fuß fassen möchten.
Das Ausländerrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, wodurch die Einreise und der Aufenthalt von Menschen geregelt werden, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Die gesetzlichen Grundlagen, welche die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland betreffen, sind seit dem 1. Januar 2005 im Aufenthaltsgesetz und für Unionsbürger im Freizügigkeitsgesetz enthalten.