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Was bringt die Rürup-Rente Beamten?

17. März 2018

Die Rürup-Rente funktioniert als staatlich geförderte Altersvorsorge über Steuervorteile. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) steuerlich als Sonderausgabenabzug geltend gemacht, wobei ein Progression eingebaut wurde. Der Anteil des Sonderausgabenabzugs von den Einzahlungen begann mit 60 Prozent im Jahr 2005, steigt jährlich um zwei Prozent, liegt im Jahr 2012 bei 74 Prozent und wird im Jahr 2025 die vollen 100 Prozent erreichen. Dieser Abzug gilt selbstverständlich auch für Beamte, die wie alle anderen Erwerbstätigen Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer zahlen.

Zielgruppen der Rürup-Rente

Es ist wahr, dass die bevorzugten Zielgruppen der Rürup-Rente Selbstständige und gut verdienende Angestellte sind. Besonders Selbstständige nutzen die staatlich geförderte Altersvorsorge wegen ihrer Flexibilität als Steuersparmodell. Da eine Rürup-Rente prinzipiell nach Belieben bespart werden kann, werden Selbstständige in Jahren mit hohem Gewinn, ergo höherem Steuersatz, mehr Einzahlungen vornehmen und somit die Steuervergünstigung mit der Altersvorsorge koppeln.

Auch Angestellte verdienen durchaus unterschiedlich. Bei den verbeamteten Staatsdienern fällt hingegen das Einkommen oftmals relativ konstant aus. Das ändert aber nichts daran, dass sie durch eine Rürup-Rente per Steuervorteil geförderte Altersvorsorge betreiben können. Besonders gut verdienende Beamte profitieren deutlich davon.

Rürup-Rente: Regelung für Beamte

Es gibt rechnerisch einige Besonderheiten für Beamte zu beachten, wenn sie eine Rürup-Rente abschließen. Bei jeder Rürup-Rente für Angestellte werden bereits gezahlte Beträge, die in die Altersvorsorge fließen, von der Berechnung des Steuerabzugs abgezogen. Und zwar bei Angestellten/Arbeitnehmern nach einem komplizierten, auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilenden Schlüssel.

Dasselbe muss auch für Beamte gelten, aber diese zahlen keine Rentenbeiträge, da sie später Pension erhalten. Daher wird der Rentenbeitrag fiktiv vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Aktuell (Juli 2012) sind dies 19,6 Prozent, ab 2013 kann dieser Beitrag unter Umständen auf 19,0 Prozent sinken (aktuell in der Diskussion, Stand 05.07.2012).

Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 67.200 Euro erhoben. Unter diesem Einkommen werden also für Beamte gegenwärtig 19,6 Prozent abgezogen. Auf das verbleibende Einkommen und die darauf gezahlten Steuern erfolgt der Sonderausgabenabzug der Rürup-Rente. Das ist wegen der Gleichbehandlung mit Angestellten und Selbstständigen auch gerecht, weil ansonsten Letztgenannte von der geförderten Altersvorsorge weniger profitieren würden.

Allerdings ist zu beachten, dass die Staatsdiener ja auf die vollen Bruttobezüge Steuern zahlen, die Angestellten hingegen nur auf das nach Sozialabgaben verbleibende Einkommen. Damit wären die Angestellten mit Rürup um einen Tick besser gestellt, was vermutlich zugunsten einer transparenten Regelung hingenommen wird.

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Versicherungen
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Basisrente, Beamte, Rürup-Rente

Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente

13. Januar 2018

Die Rürup-Rente (Basisrente), die gerade für Selbstständige lukrativ ist, kann mit privaten Zusatzversicherungen gekoppelt werden. Sowohl eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, als auch eine Hinterbliebenenversicherung genießen dann die gleichen Steuervorteile wie die Rürup-Rente selbst – mithin mehr, als wenn sie separat abgeschlossen würden.

Arten der privaten Zusatzversicherungen

Die Hinterbliebenenversicherung bietet sich deshalb an, weil die Rürup-Rente selbst nicht übertragbar und auch nicht zu vererben ist. Anders als bei der gesetzlichen Rente kämen ein Ehepartner und die Kinder des Versicherungsnehmers nicht in den Genuss einer Witwen- und Waisenrente, beim Tod des Versicherungsnehmers vor dem Renteneintrittsalter würde das angesparte Kapital verfallen. Die zusätzliche Hinterbliebenenversicherung umgeht diesen Effekt und wirkt daher auch für eine Rürup-Rente wie eine zusätzliche Witwen- und Waisenrente. Voraussetzung ist eine geschlossene Ehe, für die Kinder ein bestehender Kindergeldanspruch.Eine ebenso bedeutsame private Zusatzversicherung zur Rürup-Rente ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wird ohnehin allen heute Berufstätigen empfohlen, im Rahmen der Rürup-Rente wird sie im gleichen Maß wie diese selbst steuerlich gefördert. Würde eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen separat abgeschlossen, kann sie als Vorsorgeaufwendung in der Regel nur zu etwa 50 % steuerlich geltend gemacht werden (Rürup-Rente im Jahr 2012: 74 %, jährlich um 2 % steigend).Einzige Bedingung für die volle steuerliche Würdigung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Ihr Beitrag muss kleiner sein als der für die Altersvorsorgeaufwendungen innerhalb der Rürup-Rente.

Kosten für die privaten Zusatzversicherungen

Grundsätzlich kosten sowohl die Hinterbliebenenversicherung als auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Rürup-Rente nicht mehr an Beitrag, als wenn sie separat abgeschlossen würden – verglichen mit den gewährten Leistungen.Das ist natürlich im Vergleich nicht ohne Weiteres festzustellen. Hierzu müsste ein Anbieter gefragt werden, was denn die entsprechenden privaten Zusatzversicherungen ohne Rürup-Rente leisten würden (Vergleich: Kosten und Leistungen). Diese Mühe haben sich allerdings Testinstitute durch umfassende Vergleiche gemacht, beispielsweise Finanztest von Stiftung Warentest.Es bleibt daher festzustellen, dass sich die privaten Zusatzversicherungen im Rahmen der Rürup-Rente in jedem Fall lohnen, allein der Steuervorteile wegen.

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Altersvorsorge, Basisrente, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenversicherung, privat, Rente, Rürup, Rürup-Rente, Steuervorteile, Zusatzversicherung

Die Steuervorteile der Basis-Rente

6. Januar 2018

Die Basis-Rente wird oftmals als das Gegenstück zur Riester-Rente bezeichnet, weil Sparer hier ebenfalls eine staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge enthalten. Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die staatliche Förderung bei der Basis-Rente über steuerliche Vorteile. Deshalb richtet sich die Basis-Rente vor allen Dingen an Freiberufler und Selbständige, sowie sehr gut verdienende Arbeitnehmer, welche die Steuervorteile am besten ausnutzen können.

Die Steuervorteile der Basis-Rente

Die Attraktivität der Basisrente begründet sich vor allem durch die Steuervorteile, welche die Sparer dabei erhalten können. So können alleinstehende Selbständige oder Freiberufler einen maximalen Betrag von 20.000 € als staatliche Förderung steuerlich geltend machen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf maximal 40.000 € pro Jahr.Allerdings ist es so, dass bisher noch nicht 100 % der Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Stattdessen gibt es eine jährliche Staffelung, welcher Anteil der Beträge steuerlich geltend gemacht werden können. Diese werden jedes Jahr schrittweise angehoben.

Jährliche Anhebung der absetzbaren Beträge

Mit Einführung der Basis-Rente 2005 konnten Selbständige und Freiberufler 60 % des maximalen Betrages als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Dieser Prozentsatz wurde – und wird immernoch – jedes Jahr um zwei Prozentpunkte angehoben. So können 2012 bereits 74 % des höchstmöglichen Betrages angesetzt werden. Im Jahre 2025 ist dann der maximale Betrag (100 %) als staatliche Förderung möglich.

Steuerliche Entlastung in der Ansparphase

Sparer werden bei der Basis-Rente während der Phase des Ansparens steuerlich entlastet. Dagegen steigt die steuerliche Belastung während der Auszahlungsphase an. Hier folgt die Basis-Rente den Grundsätzen der gesetzlichen Rente. Der Vorteil allerdings liegt bei der Basis-Rente daran, dass der individuelle Steuersatz für Selbständige im Alter geringer ist. Somit fallen die steuerlichen Vorteile während der Ansparphase deutlicher aus als die Belastungen nach dem Renteneintritt.Der Anteil des zu versteuernden Betrages erhöht sich bis 2020 um jährlich 2 %, und danach um jährlich 1 %, bis 2040 letztlich 100 % der Renten-Auszahlungen versteuert werden müssen. Für Sparer, die vorher das Rentenalter erreichen, erhöht sich der zu versteuernde Anteil jedoch nicht mehr.

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Finanzen
Tags
Altersvorsorge, Basisrente, privat, Rente, Rürup, Steuervorteile

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