Was bringt die Rürup-Rente Beamten?
17. März 2018Die Rürup-Rente funktioniert als staatlich geförderte Altersvorsorge über Steuervorteile. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) steuerlich als Sonderausgabenabzug geltend gemacht, wobei ein Progression eingebaut wurde. Der Anteil des Sonderausgabenabzugs von den Einzahlungen begann mit 60 Prozent im Jahr 2005, steigt jährlich um zwei Prozent, liegt im Jahr 2012 bei 74 Prozent und wird im Jahr 2025 die vollen 100 Prozent erreichen. Dieser Abzug gilt selbstverständlich auch für Beamte, die wie alle anderen Erwerbstätigen Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer zahlen.
Zielgruppen der Rürup-Rente
Es ist wahr, dass die bevorzugten Zielgruppen der Rürup-Rente Selbstständige und gut verdienende Angestellte sind. Besonders Selbstständige nutzen die staatlich geförderte Altersvorsorge wegen ihrer Flexibilität als Steuersparmodell. Da eine Rürup-Rente prinzipiell nach Belieben bespart werden kann, werden Selbstständige in Jahren mit hohem Gewinn, ergo höherem Steuersatz, mehr Einzahlungen vornehmen und somit die Steuervergünstigung mit der Altersvorsorge koppeln.
Auch Angestellte verdienen durchaus unterschiedlich. Bei den verbeamteten Staatsdienern fällt hingegen das Einkommen oftmals relativ konstant aus. Das ändert aber nichts daran, dass sie durch eine Rürup-Rente per Steuervorteil geförderte Altersvorsorge betreiben können. Besonders gut verdienende Beamte profitieren deutlich davon.
Rürup-Rente: Regelung für Beamte
Es gibt rechnerisch einige Besonderheiten für Beamte zu beachten, wenn sie eine Rürup-Rente abschließen. Bei jeder Rürup-Rente für Angestellte werden bereits gezahlte Beträge, die in die Altersvorsorge fließen, von der Berechnung des Steuerabzugs abgezogen. Und zwar bei Angestellten/Arbeitnehmern nach einem komplizierten, auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilenden Schlüssel.
Dasselbe muss auch für Beamte gelten, aber diese zahlen keine Rentenbeiträge, da sie später Pension erhalten. Daher wird der Rentenbeitrag fiktiv vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Aktuell (Juli 2012) sind dies 19,6 Prozent, ab 2013 kann dieser Beitrag unter Umständen auf 19,0 Prozent sinken (aktuell in der Diskussion, Stand 05.07.2012).
Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 67.200 Euro erhoben. Unter diesem Einkommen werden also für Beamte gegenwärtig 19,6 Prozent abgezogen. Auf das verbleibende Einkommen und die darauf gezahlten Steuern erfolgt der Sonderausgabenabzug der Rürup-Rente. Das ist wegen der Gleichbehandlung mit Angestellten und Selbstständigen auch gerecht, weil ansonsten Letztgenannte von der geförderten Altersvorsorge weniger profitieren würden.
Allerdings ist zu beachten, dass die Staatsdiener ja auf die vollen Bruttobezüge Steuern zahlen, die Angestellten hingegen nur auf das nach Sozialabgaben verbleibende Einkommen. Damit wären die Angestellten mit Rürup um einen Tick besser gestellt, was vermutlich zugunsten einer transparenten Regelung hingenommen wird.