Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeformen
14. Januar 2018Die betriebliche Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rente immer noch eine der häufigsten Formen der Altersvorsorge. Von ihren Leistungen her ist die betriebliche Altersvorsorge einer Riester-Rente deutlich überlegen.
Riester-Rente wirft niedrigere Rendite ab
Die Riester-Rente ist in der Regel eine Rentenversicherung, die einerseits Schwankungen an den Märkten unterworfen ist und andererseits auch den kapitalwirtschaftlichen Interessen, denen der jeweilige Anbieter dienen muss. Dies schlägt sich selbstverständlich in niedrigeren Erträgen nieder, da der Riester-Anbieter aus den Beiträgen der Anleger ihr Kerngeschäft finanziert. Zudem ist eine Riester-Rente für den Versicherten auch eine Verpflichtung, denn es müssen Beiträge über einen meist langen Zeitraum hinweg regelmäßig einbezahlt werden. Zudem geht speziell bei der Riester-Rente die staatliche Förderung verloren, wenn man nicht genau 4 % seines Bruttoeinkommen in den Vertrag einzahlt. Bei Finanzknappheit würde sich dieser Umstand ebenfalls mindernd auf die Rendite auswirken.
Betriebsrente: attraktive Alternative
Die betriebliche Altersvorsorge wird in einem sehr hohen Umfang durch den Arbeitgeber gefördert. Diese Förderung übertrifft bei weitem die staatliche Unterstützung für eine Riester-Rente. Kapitallebensversicherungen werden in der Regel überhaupt nicht staatlich gefördert. Der größte Vorteil der Betriebsrente besteht vermutlich darin, dass sie nicht vom Netto- sondern vom Bruttogehalt bespart wird. Die Folge: Sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber sparen sich eine Menge an Steuer- und Sozialversicherungs-Abgaben.
Bekannt ist vor allem die betriebliche Altersvorsorge im Öffentlichen Dienst, welche ihren Versicherten nach einer entsprechenden Zugehörigkeit faktisch denselben Lebensstandard im Alter sichert, den sie während ihres Berufslebens genießen konnten.
Die betriebliche Altersvorsorge ist an die Zugehörigkeit des Versicherten im Betrieb gekoppelt: In der Regel wird eine betriebliche Altersvorsorge nach Renteneintritt erst ausbezahlt, wenn der oder die Versicherte länger als fünf Jahre im betreffenden Betrieb beschäftigt war. Dies ist in Zeiten prekärer und befristeter Arbeitsverhältnisse sowie der ausgeuferten Zeitarbeit, die solche Vereinbarungen natürlich nicht kennt, sicher ärgerlich und sollte den Umständen von Seiten der Politik angepasst werden: Die betriebliche Altersvorsorge sollte auch Menschen offen stehen, die gezwungen sind, alle zwei Jahre ihren Arbeitgeber zu wechseln, da sich ansonsten eine massive Altersarmut und Ungleichheit anbahnt: Geringer werdende Kernbelegschaften genießen die Vorzüge eines ausreichenden Auskommens auch durch die betriebliche Altersvorsorge, während der größer werdende Rest unsicheren Zeiten entgegensieht.