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Sollen Beamte die GKV oder die PKV wählen?

2. März 2018

Für Beamte bietet sich meist grundsätzlich die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung an, da sie durch ihren Dienstherren eine Beihilfe zu den Krankheitskosten erhalten. Die Höhe der Beihilfe beträgt etwa die Hälfte der Krankheitskosten, so dass Beamte über eine private Krankenversicherung lediglich den Restbetrag absichern müssen.Fast alle Gesellschaften der privaten Krankenversicherung bieten für Beamte besondere Beihilfetarife oder Teilversicherungen an, welche den Anspruch auf Beihilfe berücksichtigen und entsprechend günstig sind. Zusätzlich können Beamte bei einer privaten Krankenversicherung Behandlungsformen versichern, welche von der gesetzlichen Versicherung nicht erfasst werden.

Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kann rentabel sein

Beamte können sich trotz ihres Beihilfeanspruchs freiwillig für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. In diesem Fall zahlen sie die Beiträge jedoch alleine, da weder der Bund noch die meisten Bundesländer für ihre Beamten mit Beihilfeanspruch den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen. Dieses Verhalten ist rechtlich zulässig, da der Beamte durch den Beihilfeanspruch nach Auffassung des Gesetzgebers ausreichend geschützt und unterstützt ist.Die Entscheidung zugunsten der GKV ist für Beamte nur in wenigen Fällen sinnvoll. Der wichtigste Sonderfall besteht, wenn auf Grund zahlreicher und schwerer Vorerkrankungen der Monatsbeitrag für die private Krankenversicherung trotz des Anspruches auf den Beihilfetarif (Teilversicherung) höher als der Beitrag für die gesetzliche Versicherung ausfällt. Des Weiteren ist für Beamte mit vielen Kindern und einem nicht ebenfalls berufstätigen Ehepartner die GKV mitunter die günstigere Wahl, da eine kostenlose Familienmitversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse in der privaten Krankenversicherung nicht möglich ist, sondern für jedes einzelne Familienmitglied ein eigener Versicherungsvertrag abzuschließen ist.

Leistungen in der privaten Krankenversicherung umfangreicher

Neben den Kosten für die Krankenversicherung sind die Leistungen wichtig. Während die Leistungen der GKV gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, leisten die Beihilfetarife der PKV in deutlich mehr Fällen. Allerdings besteht bei einer Versicherung über die gesetzliche Krankenkasse die Möglichkeit, einzelne Wahlleistungen über eine Zusatzversicherung bei einer Gesellschaft der privaten Krankenversicherung abzuschließen.Je nach individueller Situation, Krankengeschichte und Familienstand kann die Frage nach der richtigen Krankenversicherung für Beamte schwerer ausfallen als gedacht. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, im Vorfeld einen Berater zu konsultieren, der die exakten Vor- und Nachteile für die jeweilige Person benennen und berechnen kann.

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Beamte, Beihilfe, Beiträge, Dienstherr, Familienmitversicherung, gesetzlich, gkv, günstig, Krankenversicherung, Leistungen, Nachteile, PKV, privat, Vorteile

Risiko-Schutz durch die private Unfallversicherung

2. März 2018

Eine private Unfallversicherung gewährt den Risiko-Schutz für den Versicherungsnehmer weltweit und zu jeder Uhrzeit.Die gesetzliche Unfallversicherung kommt hingegen nur für Unfälle am Arbeitsplatz auf, für Kinder auch in der Schule und dem Kindergarten, für Studenten an der Hochschule. Die Wege zu den Arbeits- und Lernstätten sind ebenfalls abgesichert, darüber hinaus entfällt jedoch der Risiko-Schutz.

Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teilbereich der Sozialversicherung und wird rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und ihren Angehörigen gewährt. Sie wurde bereits 1884 im Zuge der Bismarck‘schen Sozialgesetzgebung eingeführt und stellte erstmals eine gesetzliche Vorsorge gegen die Folgen von Arbeitsunfällen dar.Der gesetzliche Schutz wurde später auf einige Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz, sowie auf die Angehörigen der Arbeitnehmer und deren Schutz in den „Leistungsbereichen“ Schule, Universität und später auch Kindergarten ausgedehnt.Der Haushalt und der Freizeitbereich blieben stets – bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt – ausgeschlossen. Schon der Risiko-Schutz auf dem Arbeitsweg ist streng begrenzt, bei Abweichungen von diesem Weg etwa für einen Einkauf muss die gesetzliche Unfallversicherung schon nicht mehr leisten.Im Gegensatz dazu leistet die private Unfallversicherung den vorgesehenen Risiko-Schutz immer und überall, es sei denn, bestimmte Risiken werden per Ausschlussklausel ausgeschlossen. Das ist in Bezug auf Kriegs- und Krisengebiete, für bestimmte Arten von Unfällen (Kernenergie) und für bestimmte riskante Sportarten oder Hobbys der Fall. Diese Bedingungen werden in den Policen gesondert festgelegt.

Bedingungen der privaten Unfallversicherung

Die Beträge für die private Unfallversicherung können einmalig pro Jahr oder laufend pro Monat gezahlt werden. Der Risiko-Schutz der privaten Unfallversicherung besteht im Anspruch auf eine einmalige Kapitalleistung und/oder fortlaufende monatliche Rentenzahlungen, wenn das Unfallereignis zur Invalidität geführt hat.Der Unfall selbst ist durch ein unerwartetes und plötzlich einwirkendes Ereignis definiert, das durchaus auch durch eigene Kraftanstrengung verursacht werden kann. Inwieweit Vorerkrankungen mitursächlich zu einer Invalidität nach einer Anstrengung geführt haben (meist Bandscheibenschäden), muss im Einzelfall geklärt werden. In der Regel wird gerade diese Art von Invalidität nicht durch die private Unfallversicherung reguliert (Ausschlussklausel).Andererseits schließen viele private Unfallversicherungen Zusatzoptionen ein, die durchaus schwere Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall inkludieren. Diese Zusatzoptionen werden Dread Deseases Versicherung genannt. Weitere Zusatzoptionen können eine Progression bei einem höheren Invaliditätsgrad, eine verbesserte Gliedertaxe und auch eine Beitragsrückerstattung sein.

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Arbeitsunfall, Beiträge, Freizeit, gesetzlich, Leistungen, privat, Risiko, Risiko-Schutz, schutz, Unfallversicherung, weltweit

Krankenversicherungen für Studenten: PKV oder GKV?

3. Februar 2018

Wenn ein Studium begonnen werden soll, stellt sich spätestens dann die Frage nach der richtigen Krankenversicherung – und welche Alternative als die bessere zu bezeichnen ist: private oder gesetzliche Krankenversicherung?Grundsätzlich kann ein Student über die kostenlose Familienversicherung der Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, wenn er bereits Mitglied in der GKV war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat er vor dem Studienantritt noch einen Wehrdienst oder einen Ersatzdienst geleistet, dann wird dieser Zeitraum für die Familienversicherung noch zusätzlich als Verlängerung angerechnet.Spätestens danach jedoch endet für den Studierenden die kostenlose Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach wird der Student automatisch in die gesetzliche, studentische Krankenversicherung aufgenommen, sofern er keinen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt hat, um einem Studententarif bei der privaten Krankenversicherung abzuschließen.

Die Leistungen der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung unterscheiden sich nicht

Bei der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung bleibt der Student bis zum 30. Lebensjahr versichert. Allerdings darf hier kein Einkommen vorherrschen, welches den Höchstsatz von 350 € bzw. 400 € überschreitet. Die letztere Summe ist für geringfügig Beschäftigte gültig.Grundsätzlich unterscheiden sich die Leistungen der Absicherung für Studenten in der herkömmlichen, gesetzlichen Krankenversicherung von Krankenkasse zu Krankenkasse kaum. Jedoch hat der Student das Recht, aus der gesetzlichen Absicherung in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Die Wechselfrist besteht grundsätzlich nur in den ersten drei Monaten nach dem Beginn der allgemeinen Pflichtversicherung, die bei Studenten nach Ablauf der kostenlosen Familienversicherung oder bereit mit der Immatrikulation beginnt.Nach Ablauf der Wechselfrist ist ein Übergang in die private Krankenversicherung für Studenten nicht mehr möglich.

Die private Krankenversicherung bietet mehr bei gleichen Tarifen

Die private Krankenversicherung birgt für Studenten einige, nicht unerhebliche Vorteile. So kann der Student hier, unabhängig vom erwirtschafteten Einkommen, bis zum 35. Lebensjahr im Studententarif krankenversichert bleiben. Damit sind selbst längere Studiengänge perfekt abgedeckt. Ist das Studium beendet, kann ohne Probleme ein Rückgang in die gesetzliche Krankenkasse angestrebt werden.Darüber hinaus unterscheiden sich die Tarife zur gesetzlichen Absicherung kaum, die Beantragung eines BAföG-Zuschusses ist selbstverständlich auch hier möglich.Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung kann sich der Student so zusammenstellen, wie es am besten zu seinen persönlichen Lebensumständen passt. Jedoch sollten die Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen, keineswegs ausgeschlossen sein. Auch auf ausführliche Leistungen beim Zahnersatz sollte bei einem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Studenten geachtet werden.

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Befreiungsantrag, gesetzlich, Krankenkasse, Krankenversicherung, privat, Student, Studententarif, studentisch, Wechsel, Wechselantrag

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