Anbieter vergleichen und so zum neuen Handyvertrag trotz negativem Schufaeintrag kommen
23. März 2016Der Mobilfunkmarkt ist voll von Anbietern die mit den unterschiedlichsten Aktionen versuchen, dass Interesse der potentiellen Kundschaft zu gewinnen und diese an ihre Verträge zu binden. Ob man sich nun einfach auf der Suche nach einem Anbieter befindet oder ob man plant, sich die Anschaffung eines teuren Modehandys über eine Vertragslaufzeit subventionieren zu lassen um die hohen Anschaffungskosten nicht auf einen Schlag zahlen zu müssen, früher oder später sieht man sich dabei den unterschiedlichsten Geschäftsmodellen ausgesetzt. Die einen bieten unglaublich günstige Konditionen an währen sich ein anderer die exklusiven Vertriebsrechte an einem besonders begehrten Trendgerät gesichert hat und wiederum andere verschenken augenscheinlich teure Unterhaltungselektronik zu ihren Verträgen. Jetzt kann es aber vorkommen, dass der Antrag auf einen neuen Mobilfunkvertrag abgelehnt wird, weil die Auskunft bei der Schufa vielleicht so etwas wie eine bereits hohe Anzahl an abgeschlossenen Handyverträgen zu Tage fördert, oder aber offene Inkasso-Forderungen ausstehen, oder man auch vielleicht einfach nur häufiger die Wohnung gewechselt hat. Diese und andere Faktoren können negativen Einfluss auf den Punkteindex haben, den die Schufa anhand verfügbarer Kredit- und Finanzinformationen für jemanden erstellt, um beispielsweise Anbietern von Handyverträgen eine Einschätzung der Zuverlässigkeit und der Kreditwürdigkeit liefern zu können. Allerdings werben einige Anbieter damit, einen Handyvertrag trotz negativem Schufaeintrag anbieten zu können. Die Schufa liefert letztendlich nur einen Punktewert, inwieweit dieser vom Anbieter jetzt mehr oder weniger negativ interpretiert wird, liegt alleine bei diesem. Daher ist gut möglich, dass der eine Provider einen Antrag ablehnt, während der nächste diesem zustimmt. Sollte die Einschätzung der Lage für einen Handyvertrag trotz negativem Schufaeintrag grenzwertig ausfallen, bietet manch ein Provider auch die Herausgabe eines solchen Vertrags nur gegen eine Kaution an, die nach einer Art Probezeit dem Kunden zurückerstattet wird, sofern es in diesem Zeitraum nicht zu Komplikationen kommt und die Rechnungen ordnungsgemäß beglichen werden.