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Sollen Beamte die GKV oder die PKV wählen?

2. März 2018

Für Beamte bietet sich meist grundsätzlich die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung an, da sie durch ihren Dienstherren eine Beihilfe zu den Krankheitskosten erhalten. Die Höhe der Beihilfe beträgt etwa die Hälfte der Krankheitskosten, so dass Beamte über eine private Krankenversicherung lediglich den Restbetrag absichern müssen.Fast alle Gesellschaften der privaten Krankenversicherung bieten für Beamte besondere Beihilfetarife oder Teilversicherungen an, welche den Anspruch auf Beihilfe berücksichtigen und entsprechend günstig sind. Zusätzlich können Beamte bei einer privaten Krankenversicherung Behandlungsformen versichern, welche von der gesetzlichen Versicherung nicht erfasst werden.

Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kann rentabel sein

Beamte können sich trotz ihres Beihilfeanspruchs freiwillig für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. In diesem Fall zahlen sie die Beiträge jedoch alleine, da weder der Bund noch die meisten Bundesländer für ihre Beamten mit Beihilfeanspruch den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen. Dieses Verhalten ist rechtlich zulässig, da der Beamte durch den Beihilfeanspruch nach Auffassung des Gesetzgebers ausreichend geschützt und unterstützt ist.Die Entscheidung zugunsten der GKV ist für Beamte nur in wenigen Fällen sinnvoll. Der wichtigste Sonderfall besteht, wenn auf Grund zahlreicher und schwerer Vorerkrankungen der Monatsbeitrag für die private Krankenversicherung trotz des Anspruches auf den Beihilfetarif (Teilversicherung) höher als der Beitrag für die gesetzliche Versicherung ausfällt. Des Weiteren ist für Beamte mit vielen Kindern und einem nicht ebenfalls berufstätigen Ehepartner die GKV mitunter die günstigere Wahl, da eine kostenlose Familienmitversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse in der privaten Krankenversicherung nicht möglich ist, sondern für jedes einzelne Familienmitglied ein eigener Versicherungsvertrag abzuschließen ist.

Leistungen in der privaten Krankenversicherung umfangreicher

Neben den Kosten für die Krankenversicherung sind die Leistungen wichtig. Während die Leistungen der GKV gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, leisten die Beihilfetarife der PKV in deutlich mehr Fällen. Allerdings besteht bei einer Versicherung über die gesetzliche Krankenkasse die Möglichkeit, einzelne Wahlleistungen über eine Zusatzversicherung bei einer Gesellschaft der privaten Krankenversicherung abzuschließen.Je nach individueller Situation, Krankengeschichte und Familienstand kann die Frage nach der richtigen Krankenversicherung für Beamte schwerer ausfallen als gedacht. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, im Vorfeld einen Berater zu konsultieren, der die exakten Vor- und Nachteile für die jeweilige Person benennen und berechnen kann.

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Beamte, Beihilfe, Beiträge, Dienstherr, Familienmitversicherung, gesetzlich, gkv, günstig, Krankenversicherung, Leistungen, Nachteile, PKV, privat, Vorteile

Risiko-Schutz durch die private Unfallversicherung

2. März 2018

Eine private Unfallversicherung gewährt den Risiko-Schutz für den Versicherungsnehmer weltweit und zu jeder Uhrzeit.Die gesetzliche Unfallversicherung kommt hingegen nur für Unfälle am Arbeitsplatz auf, für Kinder auch in der Schule und dem Kindergarten, für Studenten an der Hochschule. Die Wege zu den Arbeits- und Lernstätten sind ebenfalls abgesichert, darüber hinaus entfällt jedoch der Risiko-Schutz.

Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teilbereich der Sozialversicherung und wird rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und ihren Angehörigen gewährt. Sie wurde bereits 1884 im Zuge der Bismarck‘schen Sozialgesetzgebung eingeführt und stellte erstmals eine gesetzliche Vorsorge gegen die Folgen von Arbeitsunfällen dar.Der gesetzliche Schutz wurde später auf einige Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz, sowie auf die Angehörigen der Arbeitnehmer und deren Schutz in den „Leistungsbereichen“ Schule, Universität und später auch Kindergarten ausgedehnt.Der Haushalt und der Freizeitbereich blieben stets – bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt – ausgeschlossen. Schon der Risiko-Schutz auf dem Arbeitsweg ist streng begrenzt, bei Abweichungen von diesem Weg etwa für einen Einkauf muss die gesetzliche Unfallversicherung schon nicht mehr leisten.Im Gegensatz dazu leistet die private Unfallversicherung den vorgesehenen Risiko-Schutz immer und überall, es sei denn, bestimmte Risiken werden per Ausschlussklausel ausgeschlossen. Das ist in Bezug auf Kriegs- und Krisengebiete, für bestimmte Arten von Unfällen (Kernenergie) und für bestimmte riskante Sportarten oder Hobbys der Fall. Diese Bedingungen werden in den Policen gesondert festgelegt.

Bedingungen der privaten Unfallversicherung

Die Beträge für die private Unfallversicherung können einmalig pro Jahr oder laufend pro Monat gezahlt werden. Der Risiko-Schutz der privaten Unfallversicherung besteht im Anspruch auf eine einmalige Kapitalleistung und/oder fortlaufende monatliche Rentenzahlungen, wenn das Unfallereignis zur Invalidität geführt hat.Der Unfall selbst ist durch ein unerwartetes und plötzlich einwirkendes Ereignis definiert, das durchaus auch durch eigene Kraftanstrengung verursacht werden kann. Inwieweit Vorerkrankungen mitursächlich zu einer Invalidität nach einer Anstrengung geführt haben (meist Bandscheibenschäden), muss im Einzelfall geklärt werden. In der Regel wird gerade diese Art von Invalidität nicht durch die private Unfallversicherung reguliert (Ausschlussklausel).Andererseits schließen viele private Unfallversicherungen Zusatzoptionen ein, die durchaus schwere Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall inkludieren. Diese Zusatzoptionen werden Dread Deseases Versicherung genannt. Weitere Zusatzoptionen können eine Progression bei einem höheren Invaliditätsgrad, eine verbesserte Gliedertaxe und auch eine Beitragsrückerstattung sein.

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Arbeitsunfall, Beiträge, Freizeit, gesetzlich, Leistungen, privat, Risiko, Risiko-Schutz, schutz, Unfallversicherung, weltweit

Krankenversicherungen für Studenten: PKV oder GKV?

3. Februar 2018

Wenn ein Studium begonnen werden soll, stellt sich spätestens dann die Frage nach der richtigen Krankenversicherung – und welche Alternative als die bessere zu bezeichnen ist: private oder gesetzliche Krankenversicherung?Grundsätzlich kann ein Student über die kostenlose Familienversicherung der Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, wenn er bereits Mitglied in der GKV war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat er vor dem Studienantritt noch einen Wehrdienst oder einen Ersatzdienst geleistet, dann wird dieser Zeitraum für die Familienversicherung noch zusätzlich als Verlängerung angerechnet.Spätestens danach jedoch endet für den Studierenden die kostenlose Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach wird der Student automatisch in die gesetzliche, studentische Krankenversicherung aufgenommen, sofern er keinen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt hat, um einem Studententarif bei der privaten Krankenversicherung abzuschließen.

Die Leistungen der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung unterscheiden sich nicht

Bei der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung bleibt der Student bis zum 30. Lebensjahr versichert. Allerdings darf hier kein Einkommen vorherrschen, welches den Höchstsatz von 350 € bzw. 400 € überschreitet. Die letztere Summe ist für geringfügig Beschäftigte gültig.Grundsätzlich unterscheiden sich die Leistungen der Absicherung für Studenten in der herkömmlichen, gesetzlichen Krankenversicherung von Krankenkasse zu Krankenkasse kaum. Jedoch hat der Student das Recht, aus der gesetzlichen Absicherung in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Die Wechselfrist besteht grundsätzlich nur in den ersten drei Monaten nach dem Beginn der allgemeinen Pflichtversicherung, die bei Studenten nach Ablauf der kostenlosen Familienversicherung oder bereit mit der Immatrikulation beginnt.Nach Ablauf der Wechselfrist ist ein Übergang in die private Krankenversicherung für Studenten nicht mehr möglich.

Die private Krankenversicherung bietet mehr bei gleichen Tarifen

Die private Krankenversicherung birgt für Studenten einige, nicht unerhebliche Vorteile. So kann der Student hier, unabhängig vom erwirtschafteten Einkommen, bis zum 35. Lebensjahr im Studententarif krankenversichert bleiben. Damit sind selbst längere Studiengänge perfekt abgedeckt. Ist das Studium beendet, kann ohne Probleme ein Rückgang in die gesetzliche Krankenkasse angestrebt werden.Darüber hinaus unterscheiden sich die Tarife zur gesetzlichen Absicherung kaum, die Beantragung eines BAföG-Zuschusses ist selbstverständlich auch hier möglich.Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung kann sich der Student so zusammenstellen, wie es am besten zu seinen persönlichen Lebensumständen passt. Jedoch sollten die Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen, keineswegs ausgeschlossen sein. Auch auf ausführliche Leistungen beim Zahnersatz sollte bei einem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Studenten geachtet werden.

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Befreiungsantrag, gesetzlich, Krankenkasse, Krankenversicherung, privat, Student, Studententarif, studentisch, Wechsel, Wechselantrag

Wichtige Klauseln bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

3. Februar 2018

Bevor Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie sich über die Klauseln der einzelnen Verträge informieren. Hier gibt es enorme Unterschiede, die insbesondere im Leistungsfall deutlich werden.Haben Sie nämlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit verbraucherunfreundlichen Klauseln abgeschlossen, könnte die Auszahlung der monatlichen Rente verweigert werden.

Die abstrakte Verweisung

Eine der wichtigsten Klauseln für die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Verweisungs-Klausel. Unter der Verweisung versteht man das Recht der Versicherung, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, der nach Ihrem Kenntnis- und Ausbildungsstand durchaus übernommen werden könnte. Ist dies der Fall, würde die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigert.Wird die abstrakte Verweisung in den Klauseln für die private Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart, wäre eine Verweisung in grundsätzlich alle Berufe möglich. Ob eine Beschäftigung hier überhaupt machbar ist oder ob der Verdienst angemessen ist, interessiert die Versicherer nicht – auch eine Überqualifizierung oder sozialer Abstieg werden nicht berücksichtig. Die abstrakte Verweisung ist im Übrigen auch in der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gegeben, die ebenso nachteilig ist.Es ist daher wichtig, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung beinhaltet. So erhalten Sie die Leistung der privaten Berufsunfähigkeitsrente: die Berufsunfähigkeitsrente sicher dann, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Ob eine anderweitige Beschäftigung möglich ist, wird beim Verzicht auf die abstrakte Verweisung nicht geprüft.

Die Nachversicherungsgarantie bietet Flexibilität

Ebenso wichtig wie der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist die Nachversicherungsgarantie, die Sie in Ihren Klauseln aufnehmen sollten. Sie wird insbesondere für die private Berufsunfähigkeitsversicherung mit jungen Menschen vereinbart, die so den Versicherungsschutz ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Nachversicherungsgarantie ihren individuellen Bedürfnissen anpassen können.Hiermit ist es möglich, die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bei bestimmten Ereignissen nach oben anzupassen – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht eine Erhöhung der Rente beispielsweise bei Heirat, bei der Geburt eines Kindes oder beim Bau eines Hauses.Verträge mit Nachversicherungsgarantie sind vor allem dann lohnend, wenn weitere Veränderungen im Alltag erwartet werden. Junge Menschen, die ihre Versicherung bereits mit Beginn der Ausbildung abschließen, können sich so günstig versichern und den Versicherungsschutz mit der Nachversicherungsgarantie später anpassen.

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abstrakte Verweisung, Berufsunfähigkeitsrente, Berufsunfähigkeitsversicherung, Klauseln, Nachversicherungsgarantie, privat

Grundsätzliches über die PKV

14. Januar 2018

Die private Krankenversicherung, auch bekannt unter dem gängigen Kürzel PKV, ist eine Krankenversicherung, die man privat statt einer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen kann. Zudem ist die private Krankenversicherung für Freiberufler und Selbstständige nahezu obligatorisch, weil diese nicht wie andere Berufsgruppen automatisch in eine gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und somit dort nicht pflichtversichert sind.Für Angestellte ist die Aufnahme in eine PKV erst ab einem Jahres-Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850 € möglich. Für Studenten ist es optional, ob sie sich für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung entscheiden – beide Krankenversicherungsformen haben spezielle Studententarife.

Beitragshöhe für die PKV

Privat krankenversichert zu sein, bedeutet für die versicherte Person, dass sie durch die Wahl der Höhe des Selbsterhaltes teilweise auch die Höhe der zu zahlenden Beiträge mitbestimmen kann. Weiterhin bestimmen Faktoren wie das Geschlecht, die gesundheitliche Vorgeschichte, der allgemeine Gesundheitszustand, der gewählte Tarif und das Alter des Versicherungsnehmers die Höhe der Beiträge für die PKV.Ein weiterer Faktor, der bei einer PKV die Höhe der Beiträge mitbestimmt, sind die Zusatzleistungen. Denn jeder Versicherungsnehmer kann sich individuell einen Tarif aussuchen, bei dem die Beiträge nach dem gewählten Leistungen variieren. Hierzu gehören unter anderem die Chefarztbehandlung, hochwertiger Zahnersatz und Behandlungen durch einen Heilpraktiker. Je mehr Zusatzleistungen genutzt werden, je schlechter die Gesundheitsprüfung ausfiel und je niedriger die Höhe des Selbsterhaltes bei Behandlungs- und Medikamentenkosten ist, desto höher sind die monatlichen Beiträge in der PKV.

Die Altersrückstellungen einer PKV

Nutzt der Versicherungsnehmer in einem Beitragsjahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung, gibt es einige private Krankenversicherungen, die bis zu sechs Monatsbeiträge der eingezahlten Beitragssumme an die Versicherten zurückzahlen. Damit auch im Alter die Beiträge für eine PKV niedrig bleiben, bieten die Versicherungen die sogenannten internen Altersrückstellungen an. Hierbei werden Anteile des Beitrags (in der Regel 10 %) angespart und werden verzinslich angelegt. Dieser gesparte Anteil der PKV-Beiträge wird dann als die sogenannte Altersrückstellung bezeichnet. Tarife, für eine Altersrückstellung nicht möglich sind, sind spezielle Studententarife, die private Krankenversicherungen für Auslandsreisen und Beamtenanwärter und private Zahnzusatzversicherungen.Wechselt man zwischendurch den Anbieter der PKV, können die bisher gesparten Altersrückstellungen anteilsmäßig mit in die neue PKV übernommen werden – jedoch nur in den Basistarif der neuen Versicherung.Durch einen internen Wechsel innerhalb der PKV in einen anderen Tarif kann die komplizierte Portabilität mit möglichen finanziellen Verlusten allerdings verhindert werden.

Steuervorteile bei einer PKV

Durch das Bürgerentlastungsgesetz profitieren Versicherte von der Möglichkeit, die Beiträge für eine PKV von der Steuer abzusetzen. Über die Anlage „Vorsorgeaufwand“ in der Steuerklärung werden die PKV-Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht und bieten so die Möglichkeit für Steuervorteile.Besonders Familien profitieren durch diese Steuervorteile und werden finanziell entlastet. Die Steuervorteile sind maximal bis zur Höhe der Beiträge zum Basistarif der PKV möglich, der der Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und eine Mindestversorgung gewährleisten soll. Beträge über diesem Basistarif der PKV können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

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Altersrückstellungen, Beiträge, Krankenversicherung, Leistungen, privat, Steuervorteile, Tarife

Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente

13. Januar 2018

Die Rürup-Rente (Basisrente), die gerade für Selbstständige lukrativ ist, kann mit privaten Zusatzversicherungen gekoppelt werden. Sowohl eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, als auch eine Hinterbliebenenversicherung genießen dann die gleichen Steuervorteile wie die Rürup-Rente selbst – mithin mehr, als wenn sie separat abgeschlossen würden.

Arten der privaten Zusatzversicherungen

Die Hinterbliebenenversicherung bietet sich deshalb an, weil die Rürup-Rente selbst nicht übertragbar und auch nicht zu vererben ist. Anders als bei der gesetzlichen Rente kämen ein Ehepartner und die Kinder des Versicherungsnehmers nicht in den Genuss einer Witwen- und Waisenrente, beim Tod des Versicherungsnehmers vor dem Renteneintrittsalter würde das angesparte Kapital verfallen. Die zusätzliche Hinterbliebenenversicherung umgeht diesen Effekt und wirkt daher auch für eine Rürup-Rente wie eine zusätzliche Witwen- und Waisenrente. Voraussetzung ist eine geschlossene Ehe, für die Kinder ein bestehender Kindergeldanspruch.Eine ebenso bedeutsame private Zusatzversicherung zur Rürup-Rente ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wird ohnehin allen heute Berufstätigen empfohlen, im Rahmen der Rürup-Rente wird sie im gleichen Maß wie diese selbst steuerlich gefördert. Würde eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen separat abgeschlossen, kann sie als Vorsorgeaufwendung in der Regel nur zu etwa 50 % steuerlich geltend gemacht werden (Rürup-Rente im Jahr 2012: 74 %, jährlich um 2 % steigend).Einzige Bedingung für die volle steuerliche Würdigung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Ihr Beitrag muss kleiner sein als der für die Altersvorsorgeaufwendungen innerhalb der Rürup-Rente.

Kosten für die privaten Zusatzversicherungen

Grundsätzlich kosten sowohl die Hinterbliebenenversicherung als auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Rürup-Rente nicht mehr an Beitrag, als wenn sie separat abgeschlossen würden – verglichen mit den gewährten Leistungen.Das ist natürlich im Vergleich nicht ohne Weiteres festzustellen. Hierzu müsste ein Anbieter gefragt werden, was denn die entsprechenden privaten Zusatzversicherungen ohne Rürup-Rente leisten würden (Vergleich: Kosten und Leistungen). Diese Mühe haben sich allerdings Testinstitute durch umfassende Vergleiche gemacht, beispielsweise Finanztest von Stiftung Warentest.Es bleibt daher festzustellen, dass sich die privaten Zusatzversicherungen im Rahmen der Rürup-Rente in jedem Fall lohnen, allein der Steuervorteile wegen.

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Altersvorsorge, Basisrente, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenversicherung, privat, Rente, Rürup, Rürup-Rente, Steuervorteile, Zusatzversicherung

Die Steuervorteile der Basis-Rente

6. Januar 2018

Die Basis-Rente wird oftmals als das Gegenstück zur Riester-Rente bezeichnet, weil Sparer hier ebenfalls eine staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge enthalten. Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die staatliche Förderung bei der Basis-Rente über steuerliche Vorteile. Deshalb richtet sich die Basis-Rente vor allen Dingen an Freiberufler und Selbständige, sowie sehr gut verdienende Arbeitnehmer, welche die Steuervorteile am besten ausnutzen können.

Die Steuervorteile der Basis-Rente

Die Attraktivität der Basisrente begründet sich vor allem durch die Steuervorteile, welche die Sparer dabei erhalten können. So können alleinstehende Selbständige oder Freiberufler einen maximalen Betrag von 20.000 € als staatliche Förderung steuerlich geltend machen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf maximal 40.000 € pro Jahr.Allerdings ist es so, dass bisher noch nicht 100 % der Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Stattdessen gibt es eine jährliche Staffelung, welcher Anteil der Beträge steuerlich geltend gemacht werden können. Diese werden jedes Jahr schrittweise angehoben.

Jährliche Anhebung der absetzbaren Beträge

Mit Einführung der Basis-Rente 2005 konnten Selbständige und Freiberufler 60 % des maximalen Betrages als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Dieser Prozentsatz wurde – und wird immernoch – jedes Jahr um zwei Prozentpunkte angehoben. So können 2012 bereits 74 % des höchstmöglichen Betrages angesetzt werden. Im Jahre 2025 ist dann der maximale Betrag (100 %) als staatliche Förderung möglich.

Steuerliche Entlastung in der Ansparphase

Sparer werden bei der Basis-Rente während der Phase des Ansparens steuerlich entlastet. Dagegen steigt die steuerliche Belastung während der Auszahlungsphase an. Hier folgt die Basis-Rente den Grundsätzen der gesetzlichen Rente. Der Vorteil allerdings liegt bei der Basis-Rente daran, dass der individuelle Steuersatz für Selbständige im Alter geringer ist. Somit fallen die steuerlichen Vorteile während der Ansparphase deutlicher aus als die Belastungen nach dem Renteneintritt.Der Anteil des zu versteuernden Betrages erhöht sich bis 2020 um jährlich 2 %, und danach um jährlich 1 %, bis 2040 letztlich 100 % der Renten-Auszahlungen versteuert werden müssen. Für Sparer, die vorher das Rentenalter erreichen, erhöht sich der zu versteuernde Anteil jedoch nicht mehr.

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Altersvorsorge, Basisrente, privat, Rente, Rürup, Steuervorteile

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