Wer darf eine Riester-Rente abschließen?
19. Januar 2018Förderberechtigt für die staatlichen Zulagen einer Riester-Rente sind alle Personen, die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Zudem können auch deren Ehepartner staatliche Zulagen erhalten, wenn sie zusätzlich einen Riester-Vertrag abschließen. Neben gesetzlich versicherten Arbeitnehmern sind auch Beamte, geringfügig Beschäftigte sowie Arbeitslose und Eltern in der gesetzlichen Kindererziehungszeit unmittelbar förderberechtigt. Falls Sie arbeitslos sind und aufgrund zu hohen Vermögens kein Hartz IV bekommen, gelten Sie auch als Pflichtversicherter. Der Abschluss einer Riester-Rente kann sich für Sie dann besonders lohnen, da die eingezahlten Beträge nicht an das ALG II angerechnet werden dürfen.
Welche Förderungen sind mit einer Riester-Rente möglich?
Für den Fall, dass Sie für die Riester-Rente förderberechtigt sind, können Sie attraktive staatliche Zulagen erhalten. Die Höhe richtet sich dabei nach den eingezahlten Beträgen. Pro förderberechtigter Person bekommen Sie eine maximale Förderung von 154 Euro. Dazu gibt es für jedes Kind, das vor dem 01.01.2008 geboren wurde, zusätzlich 185 Euro. Für später geborene Kinder erhalten Sie sogar Zulagen von 300 Euro pro Kind. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie für die Kinder auch Kindergeld beziehen.
Um die maximale Zulage zu bekommen, müssen Sie mindestens 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in die Riester-Rente einbezahlen. Allerdings müssen Sie bei einem entsprechend hohen Einkommen höchstens 2.100 Euro jährlich als Eigenbeitrag leisten. Einen besonderen Bonus gibt es noch für Berufseinsteiger. Wenn Sie vor dem 25. Lebensjahr eine Riester-Rente abschließen, erhalten Sie einmalig einen Betrag von 200 Euro. Dadurch sollen besonders junge Arbeitnehmer animiert werden, sich durch den Abschluss einer Riester-Rente eine private Altersversorgung aufzubauen.
Zusätzliche Steuerersparnisse
Sind Sie förderberechtigt, dann können Sie nicht nur staatliche Zulagen erhalten, sondern auch Steuern sparen. Sie können in Ihrer Steuererklärung bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Ist Ihre Steuerersparnis höher als die erhaltenden Zulagen, dann bekommen Sie die Differenz über die Steuererklärung erstattet. Um die Berechnung müssen Sie sich dabei nicht kümmern. Diese wird direkt durch das jeweilige Finanzamt durchgeführt.