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Was bringt die Rürup-Rente Beamten?

17. März 2018

Die Rürup-Rente funktioniert als staatlich geförderte Altersvorsorge über Steuervorteile. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) steuerlich als Sonderausgabenabzug geltend gemacht, wobei ein Progression eingebaut wurde. Der Anteil des Sonderausgabenabzugs von den Einzahlungen begann mit 60 Prozent im Jahr 2005, steigt jährlich um zwei Prozent, liegt im Jahr 2012 bei 74 Prozent und wird im Jahr 2025 die vollen 100 Prozent erreichen. Dieser Abzug gilt selbstverständlich auch für Beamte, die wie alle anderen Erwerbstätigen Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer zahlen.

Zielgruppen der Rürup-Rente

Es ist wahr, dass die bevorzugten Zielgruppen der Rürup-Rente Selbstständige und gut verdienende Angestellte sind. Besonders Selbstständige nutzen die staatlich geförderte Altersvorsorge wegen ihrer Flexibilität als Steuersparmodell. Da eine Rürup-Rente prinzipiell nach Belieben bespart werden kann, werden Selbstständige in Jahren mit hohem Gewinn, ergo höherem Steuersatz, mehr Einzahlungen vornehmen und somit die Steuervergünstigung mit der Altersvorsorge koppeln.

Auch Angestellte verdienen durchaus unterschiedlich. Bei den verbeamteten Staatsdienern fällt hingegen das Einkommen oftmals relativ konstant aus. Das ändert aber nichts daran, dass sie durch eine Rürup-Rente per Steuervorteil geförderte Altersvorsorge betreiben können. Besonders gut verdienende Beamte profitieren deutlich davon.

Rürup-Rente: Regelung für Beamte

Es gibt rechnerisch einige Besonderheiten für Beamte zu beachten, wenn sie eine Rürup-Rente abschließen. Bei jeder Rürup-Rente für Angestellte werden bereits gezahlte Beträge, die in die Altersvorsorge fließen, von der Berechnung des Steuerabzugs abgezogen. Und zwar bei Angestellten/Arbeitnehmern nach einem komplizierten, auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilenden Schlüssel.

Dasselbe muss auch für Beamte gelten, aber diese zahlen keine Rentenbeiträge, da sie später Pension erhalten. Daher wird der Rentenbeitrag fiktiv vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Aktuell (Juli 2012) sind dies 19,6 Prozent, ab 2013 kann dieser Beitrag unter Umständen auf 19,0 Prozent sinken (aktuell in der Diskussion, Stand 05.07.2012).

Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 67.200 Euro erhoben. Unter diesem Einkommen werden also für Beamte gegenwärtig 19,6 Prozent abgezogen. Auf das verbleibende Einkommen und die darauf gezahlten Steuern erfolgt der Sonderausgabenabzug der Rürup-Rente. Das ist wegen der Gleichbehandlung mit Angestellten und Selbstständigen auch gerecht, weil ansonsten Letztgenannte von der geförderten Altersvorsorge weniger profitieren würden.

Allerdings ist zu beachten, dass die Staatsdiener ja auf die vollen Bruttobezüge Steuern zahlen, die Angestellten hingegen nur auf das nach Sozialabgaben verbleibende Einkommen. Damit wären die Angestellten mit Rürup um einen Tick besser gestellt, was vermutlich zugunsten einer transparenten Regelung hingenommen wird.

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Versicherungen
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Basisrente, Beamte, Rürup-Rente

Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente

13. Januar 2018

Die Rürup-Rente (Basisrente), die gerade für Selbstständige lukrativ ist, kann mit privaten Zusatzversicherungen gekoppelt werden. Sowohl eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, als auch eine Hinterbliebenenversicherung genießen dann die gleichen Steuervorteile wie die Rürup-Rente selbst – mithin mehr, als wenn sie separat abgeschlossen würden.

Arten der privaten Zusatzversicherungen

Die Hinterbliebenenversicherung bietet sich deshalb an, weil die Rürup-Rente selbst nicht übertragbar und auch nicht zu vererben ist. Anders als bei der gesetzlichen Rente kämen ein Ehepartner und die Kinder des Versicherungsnehmers nicht in den Genuss einer Witwen- und Waisenrente, beim Tod des Versicherungsnehmers vor dem Renteneintrittsalter würde das angesparte Kapital verfallen. Die zusätzliche Hinterbliebenenversicherung umgeht diesen Effekt und wirkt daher auch für eine Rürup-Rente wie eine zusätzliche Witwen- und Waisenrente. Voraussetzung ist eine geschlossene Ehe, für die Kinder ein bestehender Kindergeldanspruch.Eine ebenso bedeutsame private Zusatzversicherung zur Rürup-Rente ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wird ohnehin allen heute Berufstätigen empfohlen, im Rahmen der Rürup-Rente wird sie im gleichen Maß wie diese selbst steuerlich gefördert. Würde eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen separat abgeschlossen, kann sie als Vorsorgeaufwendung in der Regel nur zu etwa 50 % steuerlich geltend gemacht werden (Rürup-Rente im Jahr 2012: 74 %, jährlich um 2 % steigend).Einzige Bedingung für die volle steuerliche Würdigung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Ihr Beitrag muss kleiner sein als der für die Altersvorsorgeaufwendungen innerhalb der Rürup-Rente.

Kosten für die privaten Zusatzversicherungen

Grundsätzlich kosten sowohl die Hinterbliebenenversicherung als auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Rürup-Rente nicht mehr an Beitrag, als wenn sie separat abgeschlossen würden – verglichen mit den gewährten Leistungen.Das ist natürlich im Vergleich nicht ohne Weiteres festzustellen. Hierzu müsste ein Anbieter gefragt werden, was denn die entsprechenden privaten Zusatzversicherungen ohne Rürup-Rente leisten würden (Vergleich: Kosten und Leistungen). Diese Mühe haben sich allerdings Testinstitute durch umfassende Vergleiche gemacht, beispielsweise Finanztest von Stiftung Warentest.Es bleibt daher festzustellen, dass sich die privaten Zusatzversicherungen im Rahmen der Rürup-Rente in jedem Fall lohnen, allein der Steuervorteile wegen.

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Versicherungen
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Altersvorsorge, Basisrente, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenversicherung, privat, Rente, Rürup, Rürup-Rente, Steuervorteile, Zusatzversicherung

Die Rürup-Rente: Für Selbständige nahezu ein Muss

6. Januar 2018

Gerade die Selbständigen müssen sich sehr intensiv mit dem Thema private Alters- und Rentenvorsorge auseinandersetzen. Im Gegensatz zu Angestellten beziehen Selbständige nämlich im Rentenalter keinerlei gesetzliche Altersrente – die Kehrseite der Tatsache, dass sie auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.Die gesamte Altersvorsorge muss also rein privat aufgebaut werden. Seit einigen Jahren gibt es nun die Rürup-Rente, die wirklich jeder Selbständige als private Altersvorsorge haben sollte.Hierzu gibt es eine ganze Reihe von Gründen, wobei wir nur auf die wichtigsten zwei eingehen wollen:

Grund 1 – Die Rürup-Rente ist unverfallbar

Wer eine ganz normale Lebens- oder Rentenversicherung als private Altersvorsorge abschließt und dann eines Tages in die Verlegenheit kommt, staatliche Unterstützungsleistungen zu beantragen, der muss damit rechnen, dass das hohe Guthaben in die Harzt IV-Berechnungen mit einbezogen werden.Wer also sein Leben lang in einen solchen Vertrag spart und spart, der wird unter Umständen für sein Sparen auch noch „bestraft“. Nicht so bei der Rürup-Rente. Wer eine Rürup-Rente abschließt, hat einen Vertrag, der unverfallbar und damit absolut Hartz IV geschützt ist. Egal, was auch kommt, das in einer Rürup-Rente angesparte Geld bleibt auf jeden Fall erhalten und steht dem Versicherungsnehmer als Altersvorsorgekapital zur Verfügung.

Grund 2 – Die Steuervorteile der Rürup-Rente

Wie kaum ein anderes Produkt bietet die Rürup-Rente im Rahmen staatlicher Förderung exzellente Steuervorteile. So dürfen die Beiträge, die in einen solchen Vertrag eingezahlt werden, zum größten Teil von der Steuer abgesetzt werden – und bei welcher privaten Altersvorsorge geht das sonst schon?!2012 dürfen dabei aufgrund der Progression der Beiträge schon 74% der staatlich gewährten, maximalen 20.000 € steuerlich angesetzt werden. Bis 2025 steigert sich dieser Satz um jährlich 2%, bis dann 2025 die 100% erreicht sind – die Steuervorteile steigen sich also.Gerade als Selbständiger kommt man jedoch auch oft in die Situation, dass man am Ende des Jahres plötzlich feststellt, dass man auf dem Papier noch ein wenig zu viel Geld verdient hat und die Steuerbelastung daher zu hoch erscheint. Aber auch hier kann die Rürup-Rente helfen, denn bei dieser Form der privaten Altersvorsorge können jederzeit Sonderzahlungen geleistet werden. Die Steuervorteile können so noch optimiert werden.

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Rürup-Rente

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