Risiko-Schutz durch die private Unfallversicherung
2. März 2018Eine private Unfallversicherung gewährt den Risiko-Schutz für den Versicherungsnehmer weltweit und zu jeder Uhrzeit.Die gesetzliche Unfallversicherung kommt hingegen nur für Unfälle am Arbeitsplatz auf, für Kinder auch in der Schule und dem Kindergarten, für Studenten an der Hochschule. Die Wege zu den Arbeits- und Lernstätten sind ebenfalls abgesichert, darüber hinaus entfällt jedoch der Risiko-Schutz.
Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teilbereich der Sozialversicherung und wird rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und ihren Angehörigen gewährt. Sie wurde bereits 1884 im Zuge der Bismarck‘schen Sozialgesetzgebung eingeführt und stellte erstmals eine gesetzliche Vorsorge gegen die Folgen von Arbeitsunfällen dar.Der gesetzliche Schutz wurde später auf einige Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz, sowie auf die Angehörigen der Arbeitnehmer und deren Schutz in den „Leistungsbereichen“ Schule, Universität und später auch Kindergarten ausgedehnt.Der Haushalt und der Freizeitbereich blieben stets – bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt – ausgeschlossen. Schon der Risiko-Schutz auf dem Arbeitsweg ist streng begrenzt, bei Abweichungen von diesem Weg etwa für einen Einkauf muss die gesetzliche Unfallversicherung schon nicht mehr leisten.Im Gegensatz dazu leistet die private Unfallversicherung den vorgesehenen Risiko-Schutz immer und überall, es sei denn, bestimmte Risiken werden per Ausschlussklausel ausgeschlossen. Das ist in Bezug auf Kriegs- und Krisengebiete, für bestimmte Arten von Unfällen (Kernenergie) und für bestimmte riskante Sportarten oder Hobbys der Fall. Diese Bedingungen werden in den Policen gesondert festgelegt.
Bedingungen der privaten Unfallversicherung
Die Beträge für die private Unfallversicherung können einmalig pro Jahr oder laufend pro Monat gezahlt werden. Der Risiko-Schutz der privaten Unfallversicherung besteht im Anspruch auf eine einmalige Kapitalleistung und/oder fortlaufende monatliche Rentenzahlungen, wenn das Unfallereignis zur Invalidität geführt hat.Der Unfall selbst ist durch ein unerwartetes und plötzlich einwirkendes Ereignis definiert, das durchaus auch durch eigene Kraftanstrengung verursacht werden kann. Inwieweit Vorerkrankungen mitursächlich zu einer Invalidität nach einer Anstrengung geführt haben (meist Bandscheibenschäden), muss im Einzelfall geklärt werden. In der Regel wird gerade diese Art von Invalidität nicht durch die private Unfallversicherung reguliert (Ausschlussklausel).Andererseits schließen viele private Unfallversicherungen Zusatzoptionen ein, die durchaus schwere Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall inkludieren. Diese Zusatzoptionen werden Dread Deseases Versicherung genannt. Weitere Zusatzoptionen können eine Progression bei einem höheren Invaliditätsgrad, eine verbesserte Gliedertaxe und auch eine Beitragsrückerstattung sein.