Informationen über die gesetzliche Krankenversicherung
19. Januar 2018Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört in Deutschland zum Sozialversicherungssystem und ist für Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2012: 50.850,- €) verpflichtend. Da sie unter anderem die kostenlose Familienversicherung mit einschließt, bietet sie grundlegenden Schutz auf einem gewissen, nach ihren eigenen Maßstäben essenziellen Niveau.
Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Leistungsanspruch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch das Fünfte Sozialgesetzbuch festgelegt. Er gilt für alle Versicherungsnehmer gleich. Die Leistungen müssen zweckmäßig und ausreichend, dabei wirtschaftlich sein: Das notwendige Maß soll nicht überschritten werden. Dafür zahlen alle Mitglieder auch den gleichen Beitrag (allgemein 15,5 % vom Bruttoeinkommen, wovon der Arbeitgeber 7,2 % übernimmt).
Dennoch unterscheiden sich einzelne Kassen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung durch zwei Wesensmerkmale: Sie können sowohl einen Zusatzbeitrag erheben als auch Überschüsse an ihre Mitglieder zurückzahlen und sie können Mehrleistungen anbieten. Ein Vergleich der unterschiedlichen Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung zielt auf diesen Zusatzbeitrag ebenso wie auf die Mehrleistungen.
Die Bemessung der Beiträge richtet sich ausschließlich nach dem Einkommen der Versicherten, nicht wie in der privaten Krankenversicherung nach persönlichen Risiken wie dem Alter und dem Gesundheitszustand. Auch können die Beiträge nicht frei gewählt werden. Versicherungsnehmer können allenfalls zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen und sich für diejenige mit den besten Mehrleistungen und möglichst ohne Zusatzbeitrag entscheiden. Anfang 2012 gab es in Deutschland noch 146 Kassen der GKV.
Vergleich gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Versicherungsnehmer eine neue Krankenkasse wählen möchten, weil die bisherige beispielsweise einen Zusatzbeitrag erhebt, können sie innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen der AOK am Wohn- oder Beschäftigungsort, einer Ersatzkasse, der Knappschaft, der Betriebskrankenkasse oder auch der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners wählen.
Ein Vergleich wird vorrangig am Zusatzbeitrag festgemacht, die Mehrleistungen sind allerdings ebenso interessant. Diese sind sehr umfangreich und haben seit der Gesundheitsreform des Jahres 2009 noch erheblich zugenommen. So bieten Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung heute Ernährungs- und Sportberatung, Prävention, Haushaltshilfen, häusliche Krankenpflege und Rehabilitation an. Einzelne Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich hierin zum Teil erheblich.