Grundsätzliches über die PKV
14. Januar 2018Die private Krankenversicherung, auch bekannt unter dem gängigen Kürzel PKV, ist eine Krankenversicherung, die man privat statt einer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen kann. Zudem ist die private Krankenversicherung für Freiberufler und Selbstständige nahezu obligatorisch, weil diese nicht wie andere Berufsgruppen automatisch in eine gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und somit dort nicht pflichtversichert sind.Für Angestellte ist die Aufnahme in eine PKV erst ab einem Jahres-Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850 € möglich. Für Studenten ist es optional, ob sie sich für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung entscheiden – beide Krankenversicherungsformen haben spezielle Studententarife.
Beitragshöhe für die PKV
Privat krankenversichert zu sein, bedeutet für die versicherte Person, dass sie durch die Wahl der Höhe des Selbsterhaltes teilweise auch die Höhe der zu zahlenden Beiträge mitbestimmen kann. Weiterhin bestimmen Faktoren wie das Geschlecht, die gesundheitliche Vorgeschichte, der allgemeine Gesundheitszustand, der gewählte Tarif und das Alter des Versicherungsnehmers die Höhe der Beiträge für die PKV.Ein weiterer Faktor, der bei einer PKV die Höhe der Beiträge mitbestimmt, sind die Zusatzleistungen. Denn jeder Versicherungsnehmer kann sich individuell einen Tarif aussuchen, bei dem die Beiträge nach dem gewählten Leistungen variieren. Hierzu gehören unter anderem die Chefarztbehandlung, hochwertiger Zahnersatz und Behandlungen durch einen Heilpraktiker. Je mehr Zusatzleistungen genutzt werden, je schlechter die Gesundheitsprüfung ausfiel und je niedriger die Höhe des Selbsterhaltes bei Behandlungs- und Medikamentenkosten ist, desto höher sind die monatlichen Beiträge in der PKV.
Die Altersrückstellungen einer PKV
Nutzt der Versicherungsnehmer in einem Beitragsjahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung, gibt es einige private Krankenversicherungen, die bis zu sechs Monatsbeiträge der eingezahlten Beitragssumme an die Versicherten zurückzahlen. Damit auch im Alter die Beiträge für eine PKV niedrig bleiben, bieten die Versicherungen die sogenannten internen Altersrückstellungen an. Hierbei werden Anteile des Beitrags (in der Regel 10 %) angespart und werden verzinslich angelegt. Dieser gesparte Anteil der PKV-Beiträge wird dann als die sogenannte Altersrückstellung bezeichnet. Tarife, für eine Altersrückstellung nicht möglich sind, sind spezielle Studententarife, die private Krankenversicherungen für Auslandsreisen und Beamtenanwärter und private Zahnzusatzversicherungen.Wechselt man zwischendurch den Anbieter der PKV, können die bisher gesparten Altersrückstellungen anteilsmäßig mit in die neue PKV übernommen werden – jedoch nur in den Basistarif der neuen Versicherung.Durch einen internen Wechsel innerhalb der PKV in einen anderen Tarif kann die komplizierte Portabilität mit möglichen finanziellen Verlusten allerdings verhindert werden.
Steuervorteile bei einer PKV
Durch das Bürgerentlastungsgesetz profitieren Versicherte von der Möglichkeit, die Beiträge für eine PKV von der Steuer abzusetzen. Über die Anlage „Vorsorgeaufwand“ in der Steuerklärung werden die PKV-Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht und bieten so die Möglichkeit für Steuervorteile.Besonders Familien profitieren durch diese Steuervorteile und werden finanziell entlastet. Die Steuervorteile sind maximal bis zur Höhe der Beiträge zum Basistarif der PKV möglich, der der Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und eine Mindestversorgung gewährleisten soll. Beträge über diesem Basistarif der PKV können nicht steuerlich geltend gemacht werden.