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Grundsätzliches über die PKV

14. Januar 2018

Die private Krankenversicherung, auch bekannt unter dem gängigen Kürzel PKV, ist eine Krankenversicherung, die man privat statt einer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen kann. Zudem ist die private Krankenversicherung für Freiberufler und Selbstständige nahezu obligatorisch, weil diese nicht wie andere Berufsgruppen automatisch in eine gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und somit dort nicht pflichtversichert sind.Für Angestellte ist die Aufnahme in eine PKV erst ab einem Jahres-Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850 € möglich. Für Studenten ist es optional, ob sie sich für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung entscheiden – beide Krankenversicherungsformen haben spezielle Studententarife.

Beitragshöhe für die PKV

Privat krankenversichert zu sein, bedeutet für die versicherte Person, dass sie durch die Wahl der Höhe des Selbsterhaltes teilweise auch die Höhe der zu zahlenden Beiträge mitbestimmen kann. Weiterhin bestimmen Faktoren wie das Geschlecht, die gesundheitliche Vorgeschichte, der allgemeine Gesundheitszustand, der gewählte Tarif und das Alter des Versicherungsnehmers die Höhe der Beiträge für die PKV.Ein weiterer Faktor, der bei einer PKV die Höhe der Beiträge mitbestimmt, sind die Zusatzleistungen. Denn jeder Versicherungsnehmer kann sich individuell einen Tarif aussuchen, bei dem die Beiträge nach dem gewählten Leistungen variieren. Hierzu gehören unter anderem die Chefarztbehandlung, hochwertiger Zahnersatz und Behandlungen durch einen Heilpraktiker. Je mehr Zusatzleistungen genutzt werden, je schlechter die Gesundheitsprüfung ausfiel und je niedriger die Höhe des Selbsterhaltes bei Behandlungs- und Medikamentenkosten ist, desto höher sind die monatlichen Beiträge in der PKV.

Die Altersrückstellungen einer PKV

Nutzt der Versicherungsnehmer in einem Beitragsjahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung, gibt es einige private Krankenversicherungen, die bis zu sechs Monatsbeiträge der eingezahlten Beitragssumme an die Versicherten zurückzahlen. Damit auch im Alter die Beiträge für eine PKV niedrig bleiben, bieten die Versicherungen die sogenannten internen Altersrückstellungen an. Hierbei werden Anteile des Beitrags (in der Regel 10 %) angespart und werden verzinslich angelegt. Dieser gesparte Anteil der PKV-Beiträge wird dann als die sogenannte Altersrückstellung bezeichnet. Tarife, für eine Altersrückstellung nicht möglich sind, sind spezielle Studententarife, die private Krankenversicherungen für Auslandsreisen und Beamtenanwärter und private Zahnzusatzversicherungen.Wechselt man zwischendurch den Anbieter der PKV, können die bisher gesparten Altersrückstellungen anteilsmäßig mit in die neue PKV übernommen werden – jedoch nur in den Basistarif der neuen Versicherung.Durch einen internen Wechsel innerhalb der PKV in einen anderen Tarif kann die komplizierte Portabilität mit möglichen finanziellen Verlusten allerdings verhindert werden.

Steuervorteile bei einer PKV

Durch das Bürgerentlastungsgesetz profitieren Versicherte von der Möglichkeit, die Beiträge für eine PKV von der Steuer abzusetzen. Über die Anlage „Vorsorgeaufwand“ in der Steuerklärung werden die PKV-Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht und bieten so die Möglichkeit für Steuervorteile.Besonders Familien profitieren durch diese Steuervorteile und werden finanziell entlastet. Die Steuervorteile sind maximal bis zur Höhe der Beiträge zum Basistarif der PKV möglich, der der Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und eine Mindestversorgung gewährleisten soll. Beträge über diesem Basistarif der PKV können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

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Versicherungen
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Altersrückstellungen, Beiträge, Krankenversicherung, Leistungen, privat, Steuervorteile, Tarife

Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente

13. Januar 2018

Die Rürup-Rente (Basisrente), die gerade für Selbstständige lukrativ ist, kann mit privaten Zusatzversicherungen gekoppelt werden. Sowohl eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, als auch eine Hinterbliebenenversicherung genießen dann die gleichen Steuervorteile wie die Rürup-Rente selbst – mithin mehr, als wenn sie separat abgeschlossen würden.

Arten der privaten Zusatzversicherungen

Die Hinterbliebenenversicherung bietet sich deshalb an, weil die Rürup-Rente selbst nicht übertragbar und auch nicht zu vererben ist. Anders als bei der gesetzlichen Rente kämen ein Ehepartner und die Kinder des Versicherungsnehmers nicht in den Genuss einer Witwen- und Waisenrente, beim Tod des Versicherungsnehmers vor dem Renteneintrittsalter würde das angesparte Kapital verfallen. Die zusätzliche Hinterbliebenenversicherung umgeht diesen Effekt und wirkt daher auch für eine Rürup-Rente wie eine zusätzliche Witwen- und Waisenrente. Voraussetzung ist eine geschlossene Ehe, für die Kinder ein bestehender Kindergeldanspruch.Eine ebenso bedeutsame private Zusatzversicherung zur Rürup-Rente ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wird ohnehin allen heute Berufstätigen empfohlen, im Rahmen der Rürup-Rente wird sie im gleichen Maß wie diese selbst steuerlich gefördert. Würde eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen separat abgeschlossen, kann sie als Vorsorgeaufwendung in der Regel nur zu etwa 50 % steuerlich geltend gemacht werden (Rürup-Rente im Jahr 2012: 74 %, jährlich um 2 % steigend).Einzige Bedingung für die volle steuerliche Würdigung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Ihr Beitrag muss kleiner sein als der für die Altersvorsorgeaufwendungen innerhalb der Rürup-Rente.

Kosten für die privaten Zusatzversicherungen

Grundsätzlich kosten sowohl die Hinterbliebenenversicherung als auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Rürup-Rente nicht mehr an Beitrag, als wenn sie separat abgeschlossen würden – verglichen mit den gewährten Leistungen.Das ist natürlich im Vergleich nicht ohne Weiteres festzustellen. Hierzu müsste ein Anbieter gefragt werden, was denn die entsprechenden privaten Zusatzversicherungen ohne Rürup-Rente leisten würden (Vergleich: Kosten und Leistungen). Diese Mühe haben sich allerdings Testinstitute durch umfassende Vergleiche gemacht, beispielsweise Finanztest von Stiftung Warentest.Es bleibt daher festzustellen, dass sich die privaten Zusatzversicherungen im Rahmen der Rürup-Rente in jedem Fall lohnen, allein der Steuervorteile wegen.

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Versicherungen
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Altersvorsorge, Basisrente, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenversicherung, privat, Rente, Rürup, Rürup-Rente, Steuervorteile, Zusatzversicherung

Die Steuervorteile der Basis-Rente

6. Januar 2018

Die Basis-Rente wird oftmals als das Gegenstück zur Riester-Rente bezeichnet, weil Sparer hier ebenfalls eine staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge enthalten. Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die staatliche Förderung bei der Basis-Rente über steuerliche Vorteile. Deshalb richtet sich die Basis-Rente vor allen Dingen an Freiberufler und Selbständige, sowie sehr gut verdienende Arbeitnehmer, welche die Steuervorteile am besten ausnutzen können.

Die Steuervorteile der Basis-Rente

Die Attraktivität der Basisrente begründet sich vor allem durch die Steuervorteile, welche die Sparer dabei erhalten können. So können alleinstehende Selbständige oder Freiberufler einen maximalen Betrag von 20.000 € als staatliche Förderung steuerlich geltend machen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf maximal 40.000 € pro Jahr.Allerdings ist es so, dass bisher noch nicht 100 % der Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Stattdessen gibt es eine jährliche Staffelung, welcher Anteil der Beträge steuerlich geltend gemacht werden können. Diese werden jedes Jahr schrittweise angehoben.

Jährliche Anhebung der absetzbaren Beträge

Mit Einführung der Basis-Rente 2005 konnten Selbständige und Freiberufler 60 % des maximalen Betrages als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Dieser Prozentsatz wurde – und wird immernoch – jedes Jahr um zwei Prozentpunkte angehoben. So können 2012 bereits 74 % des höchstmöglichen Betrages angesetzt werden. Im Jahre 2025 ist dann der maximale Betrag (100 %) als staatliche Förderung möglich.

Steuerliche Entlastung in der Ansparphase

Sparer werden bei der Basis-Rente während der Phase des Ansparens steuerlich entlastet. Dagegen steigt die steuerliche Belastung während der Auszahlungsphase an. Hier folgt die Basis-Rente den Grundsätzen der gesetzlichen Rente. Der Vorteil allerdings liegt bei der Basis-Rente daran, dass der individuelle Steuersatz für Selbständige im Alter geringer ist. Somit fallen die steuerlichen Vorteile während der Ansparphase deutlicher aus als die Belastungen nach dem Renteneintritt.Der Anteil des zu versteuernden Betrages erhöht sich bis 2020 um jährlich 2 %, und danach um jährlich 1 %, bis 2040 letztlich 100 % der Renten-Auszahlungen versteuert werden müssen. Für Sparer, die vorher das Rentenalter erreichen, erhöht sich der zu versteuernde Anteil jedoch nicht mehr.

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Finanzen
Tags
Altersvorsorge, Basisrente, privat, Rente, Rürup, Steuervorteile

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