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Sollen Beamte die GKV oder die PKV wählen?

2. März 2018

Für Beamte bietet sich meist grundsätzlich die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung an, da sie durch ihren Dienstherren eine Beihilfe zu den Krankheitskosten erhalten. Die Höhe der Beihilfe beträgt etwa die Hälfte der Krankheitskosten, so dass Beamte über eine private Krankenversicherung lediglich den Restbetrag absichern müssen.Fast alle Gesellschaften der privaten Krankenversicherung bieten für Beamte besondere Beihilfetarife oder Teilversicherungen an, welche den Anspruch auf Beihilfe berücksichtigen und entsprechend günstig sind. Zusätzlich können Beamte bei einer privaten Krankenversicherung Behandlungsformen versichern, welche von der gesetzlichen Versicherung nicht erfasst werden.

Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kann rentabel sein

Beamte können sich trotz ihres Beihilfeanspruchs freiwillig für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. In diesem Fall zahlen sie die Beiträge jedoch alleine, da weder der Bund noch die meisten Bundesländer für ihre Beamten mit Beihilfeanspruch den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen. Dieses Verhalten ist rechtlich zulässig, da der Beamte durch den Beihilfeanspruch nach Auffassung des Gesetzgebers ausreichend geschützt und unterstützt ist.Die Entscheidung zugunsten der GKV ist für Beamte nur in wenigen Fällen sinnvoll. Der wichtigste Sonderfall besteht, wenn auf Grund zahlreicher und schwerer Vorerkrankungen der Monatsbeitrag für die private Krankenversicherung trotz des Anspruches auf den Beihilfetarif (Teilversicherung) höher als der Beitrag für die gesetzliche Versicherung ausfällt. Des Weiteren ist für Beamte mit vielen Kindern und einem nicht ebenfalls berufstätigen Ehepartner die GKV mitunter die günstigere Wahl, da eine kostenlose Familienmitversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse in der privaten Krankenversicherung nicht möglich ist, sondern für jedes einzelne Familienmitglied ein eigener Versicherungsvertrag abzuschließen ist.

Leistungen in der privaten Krankenversicherung umfangreicher

Neben den Kosten für die Krankenversicherung sind die Leistungen wichtig. Während die Leistungen der GKV gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, leisten die Beihilfetarife der PKV in deutlich mehr Fällen. Allerdings besteht bei einer Versicherung über die gesetzliche Krankenkasse die Möglichkeit, einzelne Wahlleistungen über eine Zusatzversicherung bei einer Gesellschaft der privaten Krankenversicherung abzuschließen.Je nach individueller Situation, Krankengeschichte und Familienstand kann die Frage nach der richtigen Krankenversicherung für Beamte schwerer ausfallen als gedacht. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, im Vorfeld einen Berater zu konsultieren, der die exakten Vor- und Nachteile für die jeweilige Person benennen und berechnen kann.

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Beamte, Beihilfe, Beiträge, Dienstherr, Familienmitversicherung, gesetzlich, gkv, günstig, Krankenversicherung, Leistungen, Nachteile, PKV, privat, Vorteile

Krankenversicherungen für Studenten: PKV oder GKV?

3. Februar 2018

Wenn ein Studium begonnen werden soll, stellt sich spätestens dann die Frage nach der richtigen Krankenversicherung – und welche Alternative als die bessere zu bezeichnen ist: private oder gesetzliche Krankenversicherung?Grundsätzlich kann ein Student über die kostenlose Familienversicherung der Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, wenn er bereits Mitglied in der GKV war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat er vor dem Studienantritt noch einen Wehrdienst oder einen Ersatzdienst geleistet, dann wird dieser Zeitraum für die Familienversicherung noch zusätzlich als Verlängerung angerechnet.Spätestens danach jedoch endet für den Studierenden die kostenlose Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach wird der Student automatisch in die gesetzliche, studentische Krankenversicherung aufgenommen, sofern er keinen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt hat, um einem Studententarif bei der privaten Krankenversicherung abzuschließen.

Die Leistungen der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung unterscheiden sich nicht

Bei der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung bleibt der Student bis zum 30. Lebensjahr versichert. Allerdings darf hier kein Einkommen vorherrschen, welches den Höchstsatz von 350 € bzw. 400 € überschreitet. Die letztere Summe ist für geringfügig Beschäftigte gültig.Grundsätzlich unterscheiden sich die Leistungen der Absicherung für Studenten in der herkömmlichen, gesetzlichen Krankenversicherung von Krankenkasse zu Krankenkasse kaum. Jedoch hat der Student das Recht, aus der gesetzlichen Absicherung in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Die Wechselfrist besteht grundsätzlich nur in den ersten drei Monaten nach dem Beginn der allgemeinen Pflichtversicherung, die bei Studenten nach Ablauf der kostenlosen Familienversicherung oder bereit mit der Immatrikulation beginnt.Nach Ablauf der Wechselfrist ist ein Übergang in die private Krankenversicherung für Studenten nicht mehr möglich.

Die private Krankenversicherung bietet mehr bei gleichen Tarifen

Die private Krankenversicherung birgt für Studenten einige, nicht unerhebliche Vorteile. So kann der Student hier, unabhängig vom erwirtschafteten Einkommen, bis zum 35. Lebensjahr im Studententarif krankenversichert bleiben. Damit sind selbst längere Studiengänge perfekt abgedeckt. Ist das Studium beendet, kann ohne Probleme ein Rückgang in die gesetzliche Krankenkasse angestrebt werden.Darüber hinaus unterscheiden sich die Tarife zur gesetzlichen Absicherung kaum, die Beantragung eines BAföG-Zuschusses ist selbstverständlich auch hier möglich.Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung kann sich der Student so zusammenstellen, wie es am besten zu seinen persönlichen Lebensumständen passt. Jedoch sollten die Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen, keineswegs ausgeschlossen sein. Auch auf ausführliche Leistungen beim Zahnersatz sollte bei einem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Studenten geachtet werden.

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Befreiungsantrag, gesetzlich, Krankenkasse, Krankenversicherung, privat, Student, Studententarif, studentisch, Wechsel, Wechselantrag

Grundsätzliches über die PKV

14. Januar 2018

Die private Krankenversicherung, auch bekannt unter dem gängigen Kürzel PKV, ist eine Krankenversicherung, die man privat statt einer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen kann. Zudem ist die private Krankenversicherung für Freiberufler und Selbstständige nahezu obligatorisch, weil diese nicht wie andere Berufsgruppen automatisch in eine gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und somit dort nicht pflichtversichert sind.Für Angestellte ist die Aufnahme in eine PKV erst ab einem Jahres-Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850 € möglich. Für Studenten ist es optional, ob sie sich für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung entscheiden – beide Krankenversicherungsformen haben spezielle Studententarife.

Beitragshöhe für die PKV

Privat krankenversichert zu sein, bedeutet für die versicherte Person, dass sie durch die Wahl der Höhe des Selbsterhaltes teilweise auch die Höhe der zu zahlenden Beiträge mitbestimmen kann. Weiterhin bestimmen Faktoren wie das Geschlecht, die gesundheitliche Vorgeschichte, der allgemeine Gesundheitszustand, der gewählte Tarif und das Alter des Versicherungsnehmers die Höhe der Beiträge für die PKV.Ein weiterer Faktor, der bei einer PKV die Höhe der Beiträge mitbestimmt, sind die Zusatzleistungen. Denn jeder Versicherungsnehmer kann sich individuell einen Tarif aussuchen, bei dem die Beiträge nach dem gewählten Leistungen variieren. Hierzu gehören unter anderem die Chefarztbehandlung, hochwertiger Zahnersatz und Behandlungen durch einen Heilpraktiker. Je mehr Zusatzleistungen genutzt werden, je schlechter die Gesundheitsprüfung ausfiel und je niedriger die Höhe des Selbsterhaltes bei Behandlungs- und Medikamentenkosten ist, desto höher sind die monatlichen Beiträge in der PKV.

Die Altersrückstellungen einer PKV

Nutzt der Versicherungsnehmer in einem Beitragsjahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung, gibt es einige private Krankenversicherungen, die bis zu sechs Monatsbeiträge der eingezahlten Beitragssumme an die Versicherten zurückzahlen. Damit auch im Alter die Beiträge für eine PKV niedrig bleiben, bieten die Versicherungen die sogenannten internen Altersrückstellungen an. Hierbei werden Anteile des Beitrags (in der Regel 10 %) angespart und werden verzinslich angelegt. Dieser gesparte Anteil der PKV-Beiträge wird dann als die sogenannte Altersrückstellung bezeichnet. Tarife, für eine Altersrückstellung nicht möglich sind, sind spezielle Studententarife, die private Krankenversicherungen für Auslandsreisen und Beamtenanwärter und private Zahnzusatzversicherungen.Wechselt man zwischendurch den Anbieter der PKV, können die bisher gesparten Altersrückstellungen anteilsmäßig mit in die neue PKV übernommen werden – jedoch nur in den Basistarif der neuen Versicherung.Durch einen internen Wechsel innerhalb der PKV in einen anderen Tarif kann die komplizierte Portabilität mit möglichen finanziellen Verlusten allerdings verhindert werden.

Steuervorteile bei einer PKV

Durch das Bürgerentlastungsgesetz profitieren Versicherte von der Möglichkeit, die Beiträge für eine PKV von der Steuer abzusetzen. Über die Anlage „Vorsorgeaufwand“ in der Steuerklärung werden die PKV-Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht und bieten so die Möglichkeit für Steuervorteile.Besonders Familien profitieren durch diese Steuervorteile und werden finanziell entlastet. Die Steuervorteile sind maximal bis zur Höhe der Beiträge zum Basistarif der PKV möglich, der der Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und eine Mindestversorgung gewährleisten soll. Beträge über diesem Basistarif der PKV können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

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Altersrückstellungen, Beiträge, Krankenversicherung, Leistungen, privat, Steuervorteile, Tarife

Die private Krankenversicherung

6. Januar 2018

Ganz gleich, ob Sie zu den gut verdienenden Angestellten gehören, selbstständig oder Student sind oder als Beamter Ihren Dienst tun: Wenn Sie zu einer der genannten Berufsgruppen gehören, haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Flexible Leistungswahl bei der PKV

Und Sie können gewiss sein, dass nicht wenige Sie um Ihre Mitgliedschaft bei der privaten Krankenversicherung beneiden. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen die private Krankenversicherung eine Menge Vorteile. Einer dieser Vorteile ist beispielsweise, dass Sie als Privatversicherter in der Regel schneller einen Termin bei Ihrem Arzt bekommen. Weitere Vorteile bei der privaten Krankenversicherung sind, dass Sie für den Fall eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes je nach Tarif in einem Ein- oder Zweibettzimmer genesen können und Ihnen zudem der Chefarzt zur Verfügung steht. Des Weiteren erhalten Sie oftmals eine vollständige Erstattung von Sehhilfen bzw. einen ordentlichen Zuschuss für Zahnersatz.

PKV: Beiträge bestimmen sich nicht in Bezug auf das Einkommen

Allerdings ist es wie überall im Leben: Wo Vorteile sind, gibt es auch Nachteile. Und einer dieser Nachteile bei der privaten Krankenversicherung ist, dass die Versicherungsgesellschaft den durch Sie zu zahlenden Beitrag frei bestimmen kann. Oder anders ausgedrückt: Die von Ihnen zu zahlende Prämie richtet sich nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ihrem Bruttoeinkommen. Vielmehr beeinflusst Ihr Geschlecht, Ihr Eintrittsalter und auch mögliche Vorerkrankungen Ihrerseits den zu zahlenden Beitrag, wenn Sie sich privat in einer Krankenversicherung absichern, was ganz sicher einer der Nachteile ist. Denn im Rahmen einer Gesundheitsprüfung wird ermittelt, welches Risiko Sie für die Krankenversicherung darstellen – und dementsprechend hoch fallen Ihre Beiträge aus.

Beamte erhalten Unterstützung durch Dienstherrn

Hinzu kommt, dass jedes zu versichernde Familienmitglied bei der PKV einen extra Vertrag abschließen muss – mit der Folge, dass die Gesamtaufwendungen für die Versicherungskosten deutlich ansteigen. Da ist es ein Glück, wenn Sie als Beamter eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Denn Ihr Dienstherr gewährt Ihnen über die sogenannte Beihilfe einen Zuschuss zu den im Krankheitsfall aufkommenden Kosten.Die Nachteile in dem Zusammenhang sind jedoch, dass Sie zuvor in der Regel die Arzt- und Krankenhausrechnungen vorstrecken müssen, bevor die Beihilfe Ihnen die Erstattung auf Ihr Konto gewährt.

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Die Geschichte der Krankenversicherung

27. Juli 2017

Was uns heute selbstverständlich scheint, war lange Zeit vielen verwehrt: Eine Krankenversicherung. Noch heute gibt es fortschrittliche Länder, die nicht allen Bürgern eine Krankenversicherung garantieren. So zum Beispiel die USA, wo immer noch Millionen Menschen nicht gesetzlich versichert sind.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland geht auf eine Verordnung von Bismarck zurück. Im Jahr 1883 führte er die Versicherungspflicht für Arbeiter ein. Die Versicherten hatten Anspruch auf medizinische Leistungen wie Heilmittel und ärztliche Behandlung. Des Weiteren wurde Krankengeld und Sterbegeld ausbezahlt. Ein einheitlicher Gesetzestext entstand etwa dreißig Jahre später. Die Reichsversicherungsordnung von 1911 fasste die Unfall-, die Renten- und die Krankenversicherung zusammen. Ab 1914 waren durch dieses Gesetz auch Forstarbeiter, Dienstboten und Wanderarbeiter versichert.

Der Wirtschaftsaufschwung der 70er-Jahre brachte neue Reformen in diesem Bereich. Das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz wurden eingeführt. Auch Berufsbilder, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen Versicherungsschutz genossen, wurden nun abgesichert: Künstler, Publizisten, Bauern und Studenten. Ende der 1980er Jahre entstand ein weiteres Gesundheits-Reformgesetz, das die Leistungen im Falle einer schweren Pflegebedürftigkeit, Leistungen zur Früherkennung und Förderung der Gesundheit regelte. Nach dem Fall der Berliner Mauer wurde auch in den neuen Bundesländern das deutsche Krankenversicherungsrecht eingeführt. Mitte der 1990er Jahre wird erstmals die Pflege gesetzlich geregelt und die allgemeine Pflegeversicherung tritt in Kraft.

Während der letzten 15 Jahre haben auch die Krankenversicherungen Europas mit der Überalterung der Gesellschaft zu kämpfen. Durch das steigende Lebensalter schießen auch die Kosten für medizinische Behandlungen und Pflege in die Höhe. Da das Durchschnittslebensalter seit Jahren steigt, steigt auch die Lebensspanne, in der Menschen von Krankheiten heimgesucht werden können. Um den explodierenden Kosten entgegenzuwirken, wurden diverse Reformen verabschiedet, die die gesetzlichen Strukturen effizienter und schlanker machen sollten. Es wurde beispielsweise die hausärztliche Versorgung gestärkt, um andere Institutionen zu entlasten und den einzelnen Kassen mehr Freiraum bezüglich der Organisation und Leistungserbringung gewährt.

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